Der Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen umfasst eine Vielzahl von Services rund um Haushalt und Garten. Dazu zählen die Kinderbetreuung, Tierbetreuung, Haushaltshilfe, Gartenhilfe und Nachhilfe. Eine häufig gestellte Frage ist hier, ob und wie man haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen kann.
Nicht wenige Menschen beschäftigen ihre Haushaltshilfe oder ihren Babysitter „schwarz“, um so Geld zu sparen. Dabei gehen sie ein unnötiges Risiko ein. Jedoch können eine Menge Steuern gespart werden, wenn man seine Haushaltshilfe legal bei der Minijobzentrale anmeldet und dann die haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzt. So zahlen die Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Angestellten für die Durchführung haushaltsnaher Dienstleistungen im Privathaushalt steuerlich begünstigte Pauschalbeiträge. Bis zu einem Gehalt von 400€, also bei einem Minijob, müssen lediglich 2% an Steuern abgeführt werden. Zudem kann der Arbeitgeber die haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu einem maximalen Betrag von 510€ von seiner eigenen Einkommenssteuer abziehen.
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