Das Jugendamt ist eine Organisationseinheit in der kommunalen Verwaltung. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ist dazu verpflichtet ein Jugendamt in der Kreisverwaltung einzurichten. Neben dem Jugendamt im Landkreis gibt es auch Landesjugendämter.
Das Jugendamt ist im Gegensatz zu anderen Ämtern zweigliedrig aufgebaut, d.h. Das Jugendamt besteht nicht nur aus der Verwaltung, sondern zusätzlich noch aus dem Jugendhilfeausschuss. Die allgemeine Aufgabe des Jugendamtes ist es Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Spezieller geht um die Vergabe von Leistungen, wie z.B. die Förderung von Jugendarbeit und Förderung der Erziehung in der Familie. Weiterhin berät das Jugendamt bei der Kindererziehung, bei Adoptionen und bei Unterhaltsstreitigkeiten. Zudem kann das Jugendamt vor Gericht unterstützen, die Vormundschaft für Kinder und Jugendliche übernehmen oder in das Sorgerecht eingreifen indem es Kinder in ihre Obhut nimmt.
Ist man aufgrund von Beruf und anderen Umständen mit der Kinderbetreuung überfordert, kann man das Jugendamt um Hilfe bitten. Das Jugendamt berät umfassend und gibt hilfreiche Tipps. Sollten Sie z.B. berufsbedingt nicht in der Lage sein Ihre Kinder nach der Schule oder dem Kindergarten zu betreuen, kann Ihnen das Jugendamt einen Kinderbetreuer vermitteln. Einen Babysitter, eine Nanny oder eine Tagesmutter können Sie aber auch bei Betreut finden.
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