Die Minijob-Zentrale regelt die Anstelllungsverhältnisse, die auf Minijob-Basis zustande kommen. Der Sitz der Minijobzentrale befindet sich in Essen.
Minijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, die im haushalts- und familiennahen Bereich geschlossen werden und einen monatlichen Verdienst von 400 EUR nicht überschreiten. Die Tätigkeit muss zudem auf regelmäßiger Basis erfolgen. Unter anderem sind folgende Arbeitnehmer von dieser Regelung betroffen: Dienstleister für Betreuung wie Babysitter, Putzhilfen bzw. Haushaltshilfe, Einkaufshilfen, Nachhilfelehrer, Tiersitter oder Gartenhilfen.
Jeder Arbeitgeber, der jemanden in seinem Privathaushalt einstellt, ist verpflichtet, diese Tätigkeit bei der Minijobzentrale anzumelden. Andernfalls handelt es sich bei der Beschäftigung um Schwarzarbeit, die verboten ist. Nach der Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Minijob-Zentrale ist dieser automatisch gegen mögliche Unfälle abgesichert, was beiden Parteien zugute kommt. Ein Vorteil für den Arbeitgeber, einen Minijobber offiziell anzumelden, ist die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgaben.
Die Anmeldung bei der Minijob Zentrale kann auch vom Arbeitnehmer selbst erledigt und sogar online auf der Homepage der Minijobzentrale in wenigen Minuten durchgeführt werden.
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