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Rechtliche Hinweise zur Kindertagespflege

Für die Kindertagespflege als Tagesmutter bzw. Tagesvater benötigen Sie unter bestimmten Bedingungen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege von Ihrem örtlichen Jugendamt. Da diese Regelungen sich je nach Bundesland unterscheiden, bitten wir Sie sich mit Ihrem örtlichen Jugendamt in Verbindung zu setzen, wenn Sie mehr als 15 Stunden pro Woche in der Kinderbetreuung arbeiten möchten. Bitte beachten Sie diese Regelungen, wenn Sie sich auf Gesuche zur Kindertagespflege bewerben.

 

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