Ein durch den Seniorenbetreuer verursachter Schaden ist zwar selten, muss aber abgedeckt sein. So etwas ist immer unangenehm und sollte durch eine Versicherung geregelt sein. Der Arbeitgeber, also die zu betreuende Person bzw. ein Angehöriger, trägt die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung für im Haushalt beschäftigte Personen. Dies gilt natürlich nur für ordnungsgemäß angemeldete Tätigkeiten. Da gerade bei Schülern und Studenten oft "schwarz" oder auf geringfügiger Basis gearbeitet wird, springt für Schäden durch den Betreuer bei Schülern und Studenten in der Regel die Haftpflichtversicherung der Eltern ein. Sie sollten aber abklären, ob darüber hinaus noch Versicherungsbedarf für Schäden oder Unfälle besteht und sich dies auch (von der Versicherung) schriftlich bestätigen lassen. Wichtig ist, dass eine reguläre private Haftpflichtversicherung des Betreuers auf "Betreuung im Auftrag" erweitert wurde, um in Anspruch genommen zu werden.
Zwei Tipps: