Ein durch den Tiersitter verursachter Schaden ist zwar selten, muss aber abgedeckt sein. So etwas ist immer unangenehm und sollte durch eine Versicherung geregelt sein. Der Arbeitgeber, also der Tierbesitzer, trägt die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung für im Haushalt beschäftigte Personen. Dies gilt natürlich nur für ordnungsgemäß angemeldete Tätigkeiten. Da gerade bei Schülern und Studenten oft "schwarz" oder geringfügig gearbeitet wird, springt hier für Schäden durch den Tiersitter bei Schülern und Studenten in der Regel die Haftpflichtversicherung der Eltern des Tiersitters ein. Sie sollten aber abklären, ob darüber hinaus noch Versicherungsbedarf für Schäden oder Unfälle besteht und sich dies auch (von der Versicherung) schriftlich bestätigen lassen. Wichtig ist, dass eine reguläre private Haftpflichtversicherung des Tiersitters auf "Betreuung im Auftrag" erweitert wurde, um in Anspruch genommen zu werden.
Zwei Tipps: