Der Sachkundenachweis ist eine Bescheinigung für Hundehalter, in dem er seine Kenntnisse über den Umgang mit dem Hund nachweist. In einigen Bundesländern ist ein Sachkundenachweis Voraussetzung für das Halten sogenannter 20/40-Hunde. In allen Bundesländern, außer Bremen, müssen Halter von „Listenhunden“ den Sachkundenachweis erbringen.
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