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Arbeitsverträge: unendlich befristet
Von der Generation Probezeit zur Generation Ungewissheit
 

 

Befristete Arbeitsverträge gehören immer öfter zum Alltag deutscher Arbeitnehmer. Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergab, dass 9,3 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse befristet sind. Damit stieg die Anzahl der Kurzzeit-Jobs erneut an. Deutschland liegt mit diesem Ergebnis im europäischen Vergleich an vierter Stelle, hinter Spanien, Polen und Frankreich. Besonders junge Menschen sind von befristeten Anstellungen betroffen. Damit wird das Schmieden langfristiger Pläne – zum Beispiel die Gründung einer eigenen Familie – oft erschwert.

Urteil des EuGH gießt Öl ins Feuer


Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gießt nun Öl ins Feuer. Eine Angestellte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln klagte vor dem Bundesarbeitsgericht. Sie war bei ihrem Arbeitgeber von 1996 bis 2007 über 13 zeitlich begrenze Arbeitsverträge als Vertretung für Ausfälle oder Kollegen in Elternzeit engagiert worden. Anschließend wurde der Fall auf die Vereinbarkeit  mit dem europäischen Recht überprüft. Der Gerichtshof in Luxemburg entschied nun, dass das Vorgehen des Amtsgerichtes zulässig ist. Voraussetzung sei das Vorliegen eines sachlichen Grundes. Der Bedarf an Ersatzkräften sei demnach ein berechtigtes Motiv. Der Einzelfall müsse jedoch von den nationalen Entscheidungsträgern unter Berücksichtigung aller Eckdaten entschieden werden.

Befristet mit und ohne Sachgrund


In Deutschland existierten zwei Arten von befristeten Arbeitsverträgen. Eine Befristung mit Sachgrund ist unendlich oft verlängerbar. Sie liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise für ein Projekt eingestellt oder  nach dem Studium oder der Ausbildung in den Beruf übernommen wird. Ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund kann vereinbart werden, wenn der Bewerber vorher nicht bei dem Unternehmen beschäftigt war. Der Vertrag darf dann in 24 Monaten insgesamt drei Mal verlängert werden. Anschließend muss der Beschäftigte in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Dadurch sollen sachgrundlose Kettenbefristungen vermieden werden.

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