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Die Finanzierung der Kinderbetreuung
Ab 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz
 


Die Kinderbetreuung soll systematisch ausgebaut werden

Die Bundesregierung hat mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG), dass am 30. April 2008 verabschiedet wurde, eine Betreuungsquote von 35 Prozent für Kinder unter drei Jahren festgelegt. Ab dem 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die unter 3-Jährigen. Etwa 30 Prozent der Betreuungsplätze sollen bei Tagesmüttern entstehen. Zurzeit werden etwa 250.000 Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren betreut, bis nächstes Jahr soll die Zahl der Plätze auf 750.000 verdreifacht werden. Insgesamt sollen also 500.000 neue Betreuungsplätze entstehen, wobei die Kosten zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen finanziert werden. Die Gesamtkosten werden auf 12 Milliarden Euro geschätzt. Dafür wurde ein Sondervermögen von 2,15 Milliarden Euro eingerichtet, die seit Januar 2008 von den Ländern abgerufen werden können.



Kommunen befürchten mangelhafte Umsetzung

Die ehrgeizigen Ziele der familienpolitischen Initiative werden jedoch auch kritisch betrachtet. So kritisiert Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dass eine Betreuungsquote von 35 Prozent zu gering sei, da die Nachfrage der Eltern nach Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder bei fast 66 Prozent liege. Hinzu käme ein erheblicher Mangel an qualifiziertem Betreuungspersonal, der bis 2013 nur schwer auszugleichen wäre.

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