Die Kinderbetreuung soll systematisch ausgebaut werden
Die Bundesregierung hat mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG), dass am 30. April 2008 verabschiedet wurde, eine Betreuungsquote von 35 Prozent für Kinder unter drei Jahren festgelegt. Ab dem 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die unter 3-Jährigen. Etwa 30 Prozent der Betreuungsplätze sollen bei Tagesmüttern entstehen. Zurzeit werden etwa 250.000 Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren betreut, bis nächstes Jahr soll die Zahl der Plätze auf 750.000 verdreifacht werden. Insgesamt sollen also 500.000 neue Betreuungsplätze entstehen, wobei die Kosten zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen finanziert werden. Die Gesamtkosten werden auf 12 Milliarden Euro geschätzt. Dafür wurde ein Sondervermögen von 2,15 Milliarden Euro eingerichtet, die seit Januar 2008 von den Ländern abgerufen werden können.
Kommunen befürchten mangelhafte Umsetzung
Die ehrgeizigen Ziele der familienpolitischen Initiative werden jedoch auch kritisch betrachtet. So kritisiert Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dass eine Betreuungsquote von 35 Prozent zu gering sei, da die Nachfrage der Eltern nach Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder bei fast 66 Prozent liege. Hinzu käme ein erheblicher Mangel an qualifiziertem Betreuungspersonal, der bis 2013 nur schwer auszugleichen wäre.
Laut dem Wirtschaftswissenschaftler Dr. Roman Jaich ist der individuell einklagbare Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht eindeutig definiert. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzutreiben, wäre eine ganztägige Betreuungsleistung vom ersten Lebensjahr bis zur Schulzeit erforderlich, diese sei aber nicht gewährleistet. Zudem sei es die Aufgabe der Landesregierungen, den Umfang und die Finanzierung der Betreuungsmöglichkeiten genauer zu bestimmen. Da die Länder aber verschiedenen Regelungen unterlägen, werde es schwer, einen einheitlichen Konsens zu finden. Nach seiner Sicht, erwarten die Betroffenen ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Denn aus Sicht der Eltern müssten die Betreuungsleistungen kompatibel mit den Arbeitszeiten, der Freizeit oder dem ehrenamtlichen Engagement sein, um von der Kindertagesbetreuung profitieren zu können.
Gesellschaftlicher Nutzen der Kinderbetreuung
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen rechnet zukünftig mit einer Einsparung des Kindergeldes von drei Millionen Euro, da die Geburtenzahlen in den letzten Jahren zurückgegangen sind. Durch diese Einsparungen könne der Bund seinen Anteil an der Kinderbetreuung finanzieren. Da die Eltern von den neu geschaffenen Betreuungsplätzen profitierten und einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen könnten, spare dass den Staat rund 900 Millionen Euro ein.
Der Nutzen, den die Gesellschaft von einer flächendeckenden Kindertagesbetreuung ziehen kann,
ist hoch. So lernen Kinder, die in der Krippe, dem Kindergarten oder im Hort in Kontakt mit Gleichaltrigen kommen, soziale Kompetenz, Umgangsformen und die Fähigkeit, Konflikte angemessen zu bewältigen. Im Kindergarten können zudem gesellschaftliche Werte flächendeckend vermittelt werden. Kinder mit Migrationshintergrund erhalten von Anfang an die Chance, die Sprache richtig zu erlernen. Für Dr. Jaich stellt die institutionelle Kinderbetreuung eine effiziente Möglichkeit dar, den Bildungsstand einer Gesellschaft zu heben. Für den Wissenschaftler ist klar: Je früher in Bildung investiert wird, umso höher ist der individuelle und gesellschaftliche Nutzen.
E.-M. Boßelmann
13.02.2012