Datenschutz, Steuergesetze, Rentenzugangsalter – vieles soll in den Mitgliedsstaaten der EU einheitlich geregelt werden. Die Debatte um die Zugangsvoraussetzungen zu einer Ausbildung im Pflegebereich sind aktueller Aufhänger des europäischen Anpassungswahns. Die entsprechende Kommission schlägt zukünftig eine 12-jährige Schulzeit als Bedingung für die Zulassung zum Beruf Pflegekraft vor. Politik und Verbände reagieren überwiegend negativ auf den Reformansatz aus Brüssel. Doch was steckt hinter der Idee und wie begründet sich die Kritik aus Deutschland? Ein Erklärungsversuch.
Richtlinie 2005/36/EG
„RICHTLINIE 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ heißt das Dokument, das inzwischen in aller Munde ist. Es regelt die europaweite Anerkennung von Berufsabschlüssen und den reibungslosen, gesetzlich abgesicherten Zugang zu den entsprechenden Jobs. Die Europäische Kommission hat nun einen Entwurf zur Modernisierung der Richtlinie vorgelegt. Die neue Version betrifft die Gesundheits- und Krankenpflege, Hebammen, Geburtshelfer und somit auch Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und ambulanten Dienste. Dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission müssen das Europaparlament und der Ministerrat zustimmen. Die neue Richtlinie kann frühestens Ende nächsten Jahres beschlossen werden.
Welche Änderungen sind vorgesehen?
Vorgesehen ist eine „Aufwertung“ des Berufsfeldes durch eine zwölfjährige Schulausbildung (oder ein eine vergleichbare Leistung) als Zugangsvoraussetzung für eine entsprechende Ausbildung. Bestehende Abschlüsse die diesen neu geforderten Aus- und Weiterbildungsstrukturen nicht entsprechen, sollen automatisch anerkannt werden. Betroffen ist also vor allem der Nachwuchs. Außerdem ist die Zusammenführung der Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege geplant.
Aktuelle Herausforderungen im Gesundheitssektor
Das Gespenst „Fachkräftemangel“ verbreitet auch im Pflege- und Gesundheitssektor Angst und Schrecken. Neben der Hauptursache für dieses Phänomen – dem demografischen Wandel – sind entsprechende Berufe körperlich anstrengend und häufig schlecht bezahlt. Die Beschäftigten erhalten also keine entsprechende Wertschätzung, weder finanziell noch gesellschaftlich. Die steigende Anzahl von pflegebedürftigen Senioren erfordert daher ein Handeln der Politik.
Wie war die Situation bisher geregelt?
Die Bundesregierung entschloss sich deshalb im Sommer 2009 dazu, die Ausbildung zur Pflegekraft auch für Hauptschulabsolventen zugänglich zu machen. Damit schuf Deutschland - neben Österreich und Luxemburg - die europaweit niedrigste Einstiegshürde für den Beruf. In den 24 anderen Mitgliedsstaaten der EU sind die geforderten 12 Schuljahre bereits Pflicht. Eine Reform in Deutschland würde den Zugang zum Beruf erschweren und damit den Fachkräftemangel verstärken.
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Für die Bundesregierung hätte absehbar seien können, dass die Europäische Union Einfluss auf die individuellen Regelungen nehmen kann. Denn nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten eines der Ziele der Mitgliedsstaaten. Das heißt, alle Staatsangehörigen müssen ihren Beruf in anderen EU-Ländern ausüben können. Dies erfordert eine gleichwertige Anerkennung aller relevanten Ausbildungen und somit auch eine einheitliche Qualifikation.
Öffentliche Reaktionen
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) kritisierte den Reformvorschlag und sagte der Saarbrücker Zeitung, dass es bei der Auswahl von geeignetem Personal nicht auf die Anzahl der Schuljahre, sondern um soziale Kompetenz ginge. Der Deutsche Bundesverband für Pflegeberufe befürwortet die Idee aus Brüssel und erhofft sich einen qualitativen Schub für die Ausbildung. Die Frankfurter Rundschau zitiert unter anderem Heidi Bergner vom Arbeiter-Samariter-Bund des Ortsverbandes Darmstadt-Starkenburg. Als Betroffene spricht sie ein Tabuthema an und weist darauf hin, dass Abiturienten häufig kein Interesse am Pflegeberuf haben. Der Beruf sei körperlich zu belastend.
Fazit
Offen bleibt die Frage, warum ausgerechnet der Pflege- und Gesundheitssektor von den aktuellen Reformvorschlägen betroffen ist. Auch der Fachkräftemangel ist kein „pflegetypisches“ Phänomen. Die öffentliche Diskussion berührt jedoch ein sensibles Thema, dem bisher zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Über die Betreuung pflegebedürftiger Erwachsener wird nicht gerne geredet. Die Arbeit in diesem Bereich ist undankbar und kaum angesehen. Konkrete Lösungen zum Nachwuchsproblem kann weder der Bund, noch die Europäische Union vorweisen. Der Reformvorschlag zeigt eine einseitige Perspektive der Kommission auf, welche den Angleichungseifer der EU beinahe grotesk wirken lässt. Es mag seine Berechtigung haben im Sinne des gemeinsamen Vertrages zu handeln. Dabei sollten die Wurzeln des Problemes jedoch nicht vernachlässigt werden.
Auf der anderen Seit kann der Betrachter den Eindruck bekommen, dass die bisherige Regelung in Deutschland unliebsame Arbeit den Menschen mit niedrigem Bildungsstatus zuschiebt. Und so wirkt auch der Ansatz der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 recht hilflos. Was bleibt ist der Fakt, dass jeder der im Pflege- und Gesundheitswesen arbeitet, Anspruch auf einen fairen Lohn hat. Denn wer die Verantwortung für die Versorgung des zukünftig größten Anteils der Bevölkerung übernimmt, hat nicht nur vollen Respekt verdient, sondern auch eine entsprechende finanzielle Wertschätzung.
13.01.2012
T. Nord