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EU-Kommission: Änderungen im Berufsfeld Pflege- und Gesundheit
Erschwerte Zugangsbedingungen für den Nachwuchs
 

 

Datenschutz, Steuergesetze, Rentenzugangsalter – vieles soll in den Mitgliedsstaaten der EU einheitlich geregelt werden. Die Debatte um die Zugangsvoraussetzungen zu einer Ausbildung im Pflegebereich sind aktueller Aufhänger des europäischen Anpassungswahns. Die entsprechende Kommission schlägt zukünftig eine 12-jährige Schulzeit als Bedingung für die Zulassung zum Beruf Pflegekraft vor. Politik und Verbände reagieren überwiegend negativ auf den Reformansatz aus Brüssel. Doch was steckt hinter der Idee und wie begründet sich die Kritik aus Deutschland? Ein Erklärungsversuch.


Richtlinie 2005/36/EG


RICHTLINIE 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ heißt das Dokument, das inzwischen in aller Munde ist. Es regelt die europaweite Anerkennung von Berufsabschlüssen und den reibungslosen, gesetzlich abgesicherten Zugang zu den entsprechenden Jobs. Die Europäische Kommission hat nun einen Entwurf zur Modernisierung der Richtlinie vorgelegt. Die neue Version betrifft die Gesundheits- und Krankenpflege, Hebammen, Geburtshelfer und somit auch Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und ambulanten Dienste. Dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission müssen das Europaparlament und der Ministerrat zustimmen. Die neue Richtlinie kann frühestens Ende nächsten Jahres beschlossen werden.

 

Welche Änderungen sind vorgesehen?


Vorgesehen ist eine „Aufwertung“ des Berufsfeldes durch eine zwölfjährige Schulausbildung (oder ein eine vergleichbare Leistung) als Zugangsvoraussetzung für eine entsprechende Ausbildung. Bestehende Abschlüsse die diesen neu geforderten Aus- und Weiterbildungsstrukturen nicht entsprechen, sollen automatisch anerkannt werden. Betroffen ist also vor allem der Nachwuchs. Außerdem ist die Zusammenführung der Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege geplant.

 

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