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Hausratversicherung, Privathaftpflicht und Co.
Wer im Schadensfall die Kosten trägt
 


Die Hausratversicherung

Grundsätzlich sollte jeder Mieter einer Wohnung und jeder Besitzer eines Hauses eine Hausratversicherung abschließen. Die Hausratversicherung ist eine Versicherung, die den Hausrat gegen Sachschäden absichert. Versichert sind dabei die zum Hausrat gehörenden Einrichtungsgegenstände, wie etwa Mobiliar, Teppiche und Porzellan, dann die Dinge, die im Haushalt gebraucht werden, zum Beispiel Waschmaschine oder Geschirr und Materialien, die zum Verbrauch bestimmt sind, also Lebensmittel und Heizmaterialien. Des weiteren greift der Versicherungsschutz bei Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch, Diebstahl, Raub oder Vandalismus verursacht wurden. Neben den reinen Sachschäden sind auch die entstehenden Kosten für die Reparatur, Aufräumarbeiten sowie Schutz- und Hotelkosten in der Hausratversicherung mit inbegriffen. Es ist üblich, den Hausrat zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Das heißt, der Versicherer kommt für die Kosten auf, die entstehen, wenn der Versicherte Sachen, die von gleicher Art und Güte wie die beschädigten Gegenstände sind, neu beschafft. Die Hausratversicherung ist eine verbundene Sachversicherung, was heißt, dass einzelne Gefahren nur in Verbindung mit anderen abgeschlossen werden können und nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Den Gegensatz bildet die gebündelte Versicherung, die gegen einzelne Gefahren, wie Diebstahl oder Wasserschäden absichert und vor allem im gewerblichen Bereich sowie in der Industrie angewendet wird.

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