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Kinderfrau und Tagesmutter
Rechtlich Wissenswertes zu den Betreuungsformen
 


1. Tagesmütter und -Väter


Tagesmütter und -Väter arbeiten selbstständig und ganztags als Kinderbetreuer. Sie stellen eine wichtige Alternative zu dem staatlichen Betreuungsangebot dar und sind somit insbesondere in ländlichen Gegenden eine unverzichtbare Anlaufstelle für viele Eltern. Eine Tagesmutter versorgt mehrere Kinder in ihrem eigenen Haushalt. Bei der Suche nach der geeigneten BetreuerIn sollte überprüft werden, ob der oder die BetreuerIn über entsprechende Qualifikationen verfügt. Dazu gehören – ähnlich wie beim Babysitter – Erste-Hilfe-Kurse oder eine Tagesmutter-Lizenz. Während der Betreuungszeit füttert, wickelt und spielt der/die BetreuerIn mit den Kindern. Auch Spaziergänge mit der Gruppe gehören dazu. Manche Tagesmütter und -Väter arbeiten auch zu zweit, um die Gruppe optimal zu betreuen.
Der entscheidende Vorteil gegenüber einem Kindergarten ist die Individualität der Betreuung. Die Gruppe ist wesentlich kleiner, so dass auf die Belange und Bedürfnisse jedes Kindes Rücksicht genommen werden kann und beispielsweise auch auf Essgewohnheiten etc. eingegangen wird.



Tagesmütter und -Väter, die Kinder in eigenen Gewerberäumen betreuen – sind Freiberufler, die eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes besitzen. Sie müssen für alle Versicherungen selbst aufkommen und sind verpflichtet eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Eine Haftpflichtversicherung, die die Pflegetätigkeit mit einschließt, ist die Regel. Stößt dem Kind in der Obhut der Tagesmutter etwas zu, haftet die Unfallversicherung des Landes. Voraussetzung dafür ist, dass die Tagesmutter regelmäßig die geforderten Weiterbildungen und Auffrischungskurse besucht. Wenn sie eine Pflegeerlaubnis vorweisen kann, hat sie das getan.

 

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