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Alltagskompetenz

Alltagskompetenz beschreibt den Grad der Fähigkeit eines Erwachsenen alltägliche Aufgaben unabhängig und selbstständig zu erfüllen. Diese Aufgaben sind dabei kultur- und altersspezifisc

Der durch die Pflegereform 2002 eingefügte § 45a im SGB XI präzisiert den Begriff der „eingeschränkten Alltagskompetenz“ und bestimmt somit den Personenkreis, der berechtigt ist Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen.

Gemeint sind hiermit Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld, die neben Hilfe und Unterstürzung in den Bereichen Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftlicher Versorgung ebenfalls erheblicher Betreuung und Beaufsichtigung bedürfen.

Mit dieser Beschreibung gemeint, sind Pflegebedürftige, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Pflegestufe I, Pflegestufe II oder Pflegestufe III mit geistiger oder seelischer Behinderung oder demenzbedingter Fähigkeitsstörung erhalten haben und in Folge der Grunderkrankung bzw. -behinderung Einschränkungen in ihrer Alltagskompetenz aufweisen.

 

Kriterien für Alltagskompetenzen

 

Um Abschätzen zu können wie ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenzen vorhanden ist, gibt es folgende Kriterien:

  • Weglauftendenzen

  • falsches Einschätzen von gefährdenden Situationen

  • selbst- und fremd gefährdender Umgang mit gefährlichen bzw. risikoreichen Gegenständen oder Mitteln

  • Nicht-Wahrnehmung eigener köprperlicher und seelischer Bedürfnisse

  • Schwierigkeiten in der Tagesstrukturierung

  • Störungen im Tag-Nacht-Rhythmus

  • chronische Depressionen oder Angst



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