Altenhilfe
bezeichnet gesetzliche Maßnahmen und Initiativen zu der Förderung
und Unterstützung und Pflege alter Menschen beim Wohnen im Alter. Das kann in Pflegeeinrichtungen oder in niederschwelliger (offener) Weise von statten
gehen. "Offen" bezeichnet in diesem Fall den hohen Grad an
Unverbindlichkeit für die Klienten bei der Altenhilfe.
Altenhilfe
bezeichnet ebenfalls in anderem Zusammenhang eine bestimmte Form der
Unterstützung des Sozialamtes.
Beispiele der
Altenhilfe
So bezeichnet man
beispielsweise ein Altenheim oder Seniorenwohnheim als eine "Einrichtung
der Altenhilfe", wobei es keine Rolle spielt ob eine
gemeinnützige Organisation oder ein Gewerbebetrieb die Altenheime und
Pflegeheime unterhält, denn beide können als "Träger der
Altenhilfe" fungieren.
Ambulante
Pflegedienste sind ebenfalls "Einrichtungen der Altenhilfe".
Sozialstationen oder ambulante Pflegedienste sind Institutionen, die
betreuungs- oder pflegebedürftigen Menschen unter anderem Altenpflege und
Krankenpflege in der eigenen Wohnung gegen Entgelt zukommen lassen.
Verbindung
Altenpflege - Altenhilfe
Die Altenpflege als
bedeutsames Berufsfeld im Bereich der Altenhilfe befasst sich mit der
Betreuung und der Pflege von alten Menschen auch in weiteren
Einrichtungen, wie z. B. Altentagesstätten, Pflegeheimen oder unter
dem Begriff Gerontopsychiatrie als Teil eines Krankenhauses, oder auf
individueller Vertragsbasis.
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