Ein Altenpflegeschüler ist, wer sich an einer Altenpflegeschule zur Ausbildung zum Altenpfleger befindet. Diese im Altenpflegegesetz geregelte Ausbildung dauert drei Jahre. Die Altenpflegeschüler müssen in diesen drei Jahren 2100 Stunden theoretischen Unterrichts besuchen und weiterhin 2500 Stunden praktischer Ausbildung absolvieren.
Altenpflegeschüler müssen im Vorfeld – um die Ausbildung überhaupt antreten zu können – ein Zeugnis mittlerer Reife oder eine erfolgreich abgeschlossene Altenpflegehilfe-Prüfung vorweisen können. Die Ausbildung zum Altenpflegehelfer dauert ein Jahr und berechtigt zum Überspringen des ersten Jahres der Altenpflegeausbildung. Altenpflegeschüler haben noch weitere Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen. Im Gegensatz zur Altenpflegehilfe können Altenpflegeschüler die Vorteile einer bundeseinheitlich geregelten Ausbildung in Anspruch nehmen, wohingegen vorher genannte bisher weiter Ländersache ist.
Altenpflegeschüler – Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung umfasst sowohl gerontopsychologische und unterhaltende sowie betreuende Aspekte als auch ganz allgemeine Krankenpflege.
In der Praxis werden Altenpflegeschüler für gewöhnlich von einem Mentor oder einem Praxisanleiter begleitet und – wie die Bezeichnung des zweiten bereits vermuten lässt – eben auch in der Arbeit angeleitet.
Altenpflegschüler – Ausbildungsvergütung
In Anlehnung an die Ausbildungsvergütung der Gesundheits- und Krankenpfleger werden im öffentlichen Dienst - nach West- und Ostdeutschland unterschieden – dem Ausbildungsstand entsprechend Vergütungen gezahlt.
Altenpflegeschüler – Weiterbildung
Wie in den meisten Gesundheitsberufen ist das Angebot hier sehr weit gefächert und reicht von einfachen Zusatzprüfungen bis hin zu Masterstudiengängen.