Ein Altenpflegestift ist eine
andere Bezeichnung für ein Altenpflegeheim. Da der Begriff
nicht rechtlich definiert ist, kann sich jedes Altenpflegeheim
somit auch Altenpflegestift nennen, ohne irgendwelche Auflagen
erfüllen zu müssen. Einen Hinweis auf das Einweihungsjahr des
Altenpflegstifts kann der Suffix „Stift“ jedoch geben,
denn so scheint es besonders in den 80er Jahren modern gewesen zu
sein, ein Altenpflegeheim eben als Altenpflegestift zu
betiteln.
In einem Altenpflegestift werden also
pflegebedürftige Menschen gepflegt. Dies geschieht oft nach
bereits erfolgter ambulanter bzw. häuslicher Pflege,
da diese vom Gesetzgeber der Unterbringung in einem Heim
vorzuziehen ist. Dies wird damit begründet, dass das häusliche und
soziale Umfeld so lang wie möglich erhalten bleiben sollte. Der
Einzug in ein Altenpflegestift stellt für den Gesetzgeber
also einen der letzten Schritte dar.
Im Altenpflegestift
wird der Bewohner entsprechend seiner Pflegebedürftigkeit,
die in Pflegestufen in etwa beschrieben werden kann, gepflegt.
Doch auch hier gilt der Grundsatz, dass Eigenständigkeit gefördert
und erhalten werden soll. Die Bewohner eines Altenpflegestift
leben meist in einem 1- bis 2-Bett-Zimmer mit Bad und WC. Die
Unterbringung ist jedoch nicht nur auf Dauer möglich, sondern
oftmals – natürlich je nach Einrichtung – gibt es individuelle
Möglichkeiten zur zeitlich begrenzten stationären Pflege.
Eine Alternative hierzu ist beispielsweise eine Pflegestation.