Kostenfreie telefonische Beratung
0800.377 377 0
Deutschlands großes Portal für Betreuung und Pflege
 
 
 
Beratung
kostenlos und
persönlich
Ihr Name*
Ihre Rufnummer*
Ihre E-Mail-Adresse*
* Pflichtfeld
Glossar
 
 
 
Teaser-Pflege

Altenpflegestift

Ein Altenpflegestift ist eine andere Bezeichnung für ein Altenpflegeheim. Da der Begriff nicht rechtlich definiert ist, kann sich jedes Altenpflegeheim somit auch Altenpflegestift nennen, ohne irgendwelche Auflagen erfüllen zu müssen. Einen Hinweis auf das Einweihungsjahr des Altenpflegstifts kann der Suffix „Stift“ jedoch geben, denn so scheint es besonders in den 80er Jahren modern gewesen zu sein, ein Altenpflegeheim eben als Altenpflegestift zu betiteln.
In einem Altenpflegestift werden also pflegebedürftige Menschen gepflegt. Dies geschieht oft nach bereits erfolgter ambulanter bzw. häuslicher Pflege, da diese vom Gesetzgeber der Unterbringung in einem Heim vorzuziehen ist. Dies wird damit begründet, dass das häusliche und soziale Umfeld so lang wie möglich erhalten bleiben sollte. Der Einzug in ein Altenpflegestift stellt für den Gesetzgeber also einen der letzten Schritte dar.


Im Altenpflegestift wird der Bewohner entsprechend seiner Pflegebedürftigkeit, die in Pflegestufen in etwa beschrieben werden kann, gepflegt. Doch auch hier gilt der Grundsatz, dass Eigenständigkeit gefördert und erhalten werden soll. Die Bewohner eines Altenpflegestift leben meist in einem 1- bis 2-Bett-Zimmer mit Bad und WC. Die Unterbringung ist jedoch nicht nur auf Dauer möglich, sondern oftmals – natürlich je nach Einrichtung – gibt es individuelle Möglichkeiten zur zeitlich begrenzten stationären Pflege. Eine Alternative hierzu ist beispielsweise eine Pflegestation.

 

Teaser-Pflege
 
 
 
 
 
 
Lassen Sie sich individuell und kostenfrei beraten
0800.377 377 0
 
 
 
 
 
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Haben Sie eine Anmerkung? Können wir etwas verbessern?
Captcha Field
Schlecht lesbar? Neu laden
Bitte geben Sie die im Bild angezeigten Buchstaben ein: