Unter dem Begriff Altersvorsorge
werden all jene Maßnahmen zusammengefasst, die es den Menschen
ermöglichen, als Senioren ihren Lebensunterhalt bestreiten zu
können. Dies soll möglichst ohne den Verlust des Lebensstandards
geschehen, auch wenn zusätzliche Ausgaben wie beispielsweise die
Kosten für ein Pflegeheim oder Pflege auch außerhalb von einem Pflegeheim hinzukommen.
Altersvorsorge – die drei Säulen
Die moderne Altersvorsorge wird
durch drei Säulen gestützt. Die
erste ist die gesetzliche Vorsorge durch das Einzahlen von
Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie
funktioniert durch das Umlageverfahren, das heißt die eingezahlten
Beträge werden sofort an die laufenden Rentenzahlungen verbraucht.
Die
zweite Säule ist die betriebliche Altersvorsorge.
Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine
Altersvorsorge
gewährleistet. Eine beliebte Methode ist die Entgeltumwandlung: Der
Arbeitnehmer verzichtet auf zukünftiges Gehalt und sichert sich so
ein Anrecht auf betriebliche Altersvorsorge.
Manche Arbeitgeber bieten die Möglichkeit an, ein
Lebenarbeitszeitkonto einzurichten. Dort können Überstunden
eingezahlt werden. Geht der Arbeitnehmer dann in Rente,
können die Überstunden in eine Altersvorsorge
überführt werden.
Bei
der privaten Altersvorsorge
– der dritten Säule – wird während des Erwerbslebens Vermögen
angespart. Dies kann beispielsweise durch Aktienfonds oder den Kauf
von Immobilien geschehen. Es gibt auch staatlich geförderte
Altersvorsorge
wie die Rürup-Rente oder die Riester Rente. Sie ist nicht vererbbar,
kann aber auch nicht gepfändet werden.