Kostenfreie telefonische Beratung
0800.377 377 0
Deutschlands großes Portal für Betreuung und Pflege
 
 
 
Beratung
kostenlos und
persönlich
Ihr Name*
Ihre Rufnummer*
Ihre E-Mail-Adresse*
* Pflichtfeld
Glossar
 
 
 
Teaser-Pflege

Ambulant betreutes Wohnen

Beim betreuten Wohnen werden Menschen so betreut, dass ihnen größtmögliche Autonomie gewährleistet ist. Sie erhalten weiterhin Unterstützung zur Bewältigung der Probleme, die sie haben. Das ambulant betreute Wohnen zeichnet sich dadurch aus, dass die Fachkräfte (Sozialarbeiter, Psychologen, Therapeuten, Pflegekräfte, Erzieher) nicht rund um die Uhr vor Ort sind, sondern nur zu geregelten Zeiten erscheinen. Dabei kommt es nicht auf die Wohnform an sich an – sowohl in einer Wohngemeinschaft als auch im Einzelwohnen kann ambulant betreut gewohnt werden. Das ambulant betreute Wohnen fördert also die Autonomie in ganz besonderem Maße und hat den nicht unerheblichen Nebeneffekt deutlich günstiger zu sein als das halbstationäre oder das stationäre betreute Wohnen.

 

Kostenübernahme für das ambulante betreute Wohnen

 

Die Kosten für das ambulant betreute Wohnen übernimmt der Sozialhilfeträger nach Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse entweder ganz oder zum Teil, in Einzelfällen eben auch nicht. Die Gesetzgebung zum ambulant betreuten Wohnen findet sich im SGB XII. Je nach Einrichtung ist das Angebot des ambulant betreuten Wohnens an Senioren, psychisch Kranke, (ehemals) Süchtige, AIDS-Erkrankte etc. gerichtet, also meist an alle Personen, die einer professionellen Unterstützung bedürfen. Die Dauer des ambulant betreuten Wohnens ist vom Gesetzgeber her nicht begrenzt. Je nach Zustandsbesserung kann vom Angebot des ambulant betreuten Wohnens also jederzeit Abstand genommen werden.

 

Teaser-Pflege
 
 
 
 
 
 
Lassen Sie sich individuell und kostenfrei beraten
0800.377 377 0
 
 
 
 
 
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Haben Sie eine Anmerkung? Können wir etwas verbessern?
Captcha Field
Schlecht lesbar? Neu laden
Bitte geben Sie die im Bild angezeigten Buchstaben ein: