Beim betreuten Wohnen werden
Menschen so betreut, dass ihnen größtmögliche Autonomie
gewährleistet ist. Sie erhalten weiterhin Unterstützung zur
Bewältigung der Probleme, die sie haben. Das ambulant betreute
Wohnen zeichnet sich dadurch aus, dass die Fachkräfte
(Sozialarbeiter, Psychologen, Therapeuten, Pflegekräfte,
Erzieher) nicht rund um die Uhr vor Ort sind, sondern nur zu
geregelten Zeiten erscheinen. Dabei kommt es nicht auf die Wohnform
an sich an – sowohl in einer Wohngemeinschaft als auch im
Einzelwohnen kann ambulant betreut gewohnt werden. Das
ambulant betreute Wohnen fördert also die Autonomie in ganz
besonderem Maße und hat den nicht unerheblichen Nebeneffekt deutlich
günstiger zu sein als das halbstationäre oder das stationäre
betreute Wohnen.
Kostenübernahme für das ambulante betreute Wohnen
Die Kosten für das ambulant betreute Wohnen
übernimmt der Sozialhilfeträger nach Prüfung der Vermögens- und
Einkommensverhältnisse entweder ganz oder zum Teil, in Einzelfällen
eben auch nicht. Die Gesetzgebung zum ambulant betreuten Wohnen
findet sich im SGB XII. Je nach Einrichtung ist das Angebot
des ambulant betreuten Wohnens an Senioren, psychisch
Kranke, (ehemals) Süchtige, AIDS-Erkrankte etc. gerichtet, also
meist an alle Personen, die einer professionellen Unterstützung
bedürfen. Die Dauer des ambulant betreuten Wohnens ist vom
Gesetzgeber her nicht begrenzt. Je nach Zustandsbesserung kann vom
Angebot des ambulant betreuten Wohnens also jederzeit Abstand
genommen werden.