Die beiden
gleichwertigen Begriffe Grundpflege
(auch als allgemeine Pflege bekannt) und Behandlungspflege
(auch als spezielle Pflege bekannt) wurden 1967 von dem
Krankenhausökonomen Siegfried Eichhorn aufgegriffen.
Basis- und
Grundpflege bezeichnet laut Eichhorn
eine Versorgung im Sinne von gepflegt-werden der Patienten. Diese
wird als Grundanforderung angesehen, die komplett unabhängig von der
zugrunde liegenden Erkrankung ist. Die Grundpflege ist sowohl vom
Tätigkeitsumfang als auch vom Zeitaufwand für alle Patienten
gleich. Eichhorn räumt ein, dass diese bei Personalengpässen und
Arbeitsgipfeln weggelassen werden kann zugunsten einer reibungslos
ablaufenden Therapie bzw. Behandlungspflege.
Beispiele der
Grundpflege
Unter Grundpflege
versammelt Eichhorn alle körperlichen Tätigkeiten wie die
Körperpflege, die Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, die
Ausscheidung und die Mobilisationen.
Die eher
schematisierende Betrachtungsweise von Grundpflege legt die
Schlussfolgerung nahe, dass diese schneller und leichter zu erlernen
sei. Für die Praxis der Pflege
bedeutet dies schlichtweg eine Abwertung der Grundpflege, da sie sich
in ihrer Zuweisung meistens an unerfahrene Pfleger
oder ungelernte Aushilfen wendet.
Grundpflege im Vergleich zu Behandlungspflege
Als zweite Kategorie
erscheint bei Eichhorn der Begriff Behandlungspflege.
Diese beinhaltet z.B. die Blutdruckmessung, das Blutabnehmen,
Injektionen oder die Medikamentenverabreichung. Eichhorn unterstellt
diesen ein breit angelegtes medizinisches Wissen.
Entsprechend sind
Behandlungspflege-Tätigkeiten einer ärztlichen Weisungsbefugnis
untergeordnet.
Die Überbewertung
des behandlungspflegerischen Tätigkeitsfelds entstand daher, dass es
sich teilweise um Tätigkeiten handelt, die ursprünglich von Ärzten
selbst getätigt wurden, jedoch später aus diversen Gründen an
Pflegekräfte abgegeben
wurden.