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Basis- und Grundpflege

 

Die beiden gleichwertigen Begriffe Grundpflege (auch als allgemeine Pflege bekannt) und Behandlungspflege (auch als spezielle Pflege bekannt) wurden 1967 von dem Krankenhausökonomen Siegfried Eichhorn aufgegriffen.


Basis- und Grundpflege bezeichnet laut Eichhorn eine Versorgung im Sinne von gepflegt-werden der Patienten. Diese wird als Grundanforderung angesehen, die komplett unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung ist. Die Grundpflege ist sowohl vom Tätigkeitsumfang als auch vom Zeitaufwand für alle Patienten gleich. Eichhorn räumt ein, dass diese bei Personalengpässen und Arbeitsgipfeln weggelassen werden kann zugunsten einer reibungslos ablaufenden Therapie bzw. Behandlungspflege.


Beispiele der Grundpflege


Unter Grundpflege versammelt Eichhorn alle körperlichen Tätigkeiten wie die Körperpflege, die Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, die Ausscheidung und die Mobilisationen.

Die eher schematisierende Betrachtungsweise von Grundpflege legt die Schlussfolgerung nahe, dass diese schneller und leichter zu erlernen sei. Für die Praxis der Pflege bedeutet dies schlichtweg eine Abwertung der Grundpflege, da sie sich in ihrer Zuweisung meistens an unerfahrene Pfleger oder ungelernte Aushilfen wendet.


Grundpflege im Vergleich zu Behandlungspflege


Als zweite Kategorie erscheint bei Eichhorn der Begriff Behandlungspflege. Diese beinhaltet z.B. die Blutdruckmessung, das Blutabnehmen, Injektionen oder die Medikamentenverabreichung. Eichhorn unterstellt diesen ein breit angelegtes medizinisches Wissen.


Entsprechend sind Behandlungspflege-Tätigkeiten einer ärztlichen Weisungsbefugnis untergeordnet.


Die Überbewertung des behandlungspflegerischen Tätigkeitsfelds entstand daher, dass es sich teilweise um Tätigkeiten handelt, die ursprünglich von Ärzten selbst getätigt wurden, jedoch später aus diversen Gründen an Pflegekräfte abgegeben wurden.


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