Behandlungspflege
(auch als spezielle
Pflege bezeichnet) umfassen
Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte
aus dem Bereich der Gesundheits- und
Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege,
der Altenpflege
oder der Heilerziehungspflege
durchgeführt werden. Diese Aufgaben beinhalten beispielsweise
Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentenausgabe,
Blutdruckmessung, Blutzuckermessung und die ärztliche Assistenz.
Alle pflegerischen
Tätigkeiten, die der grundlegenden Versorgung des Pflegebedürftigen
dienen, wie die Körperpflege, werden als Grundpflege
bezeichnet. Die Behandlungspflege kann stationär und auch ambulant
durchgeführt werden.
Wer führt die
Behandlungspflege durch?
Maßnahmen der
Behandlungspflege
werden ausschließlich von Fachkräften durchgeführt und auch
entsprechend dokumentiert. Der Fachkundebegriff bezieht sich hierbei
auf Pfleger,
die im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung ein Examen in einem
Pflegeberuf
erlangt haben oder einen pflegewissenschaftlichen Studienabschluss
vorlegen können.
Behandlungspflegen
gelten als Leistungen der Krankenkassen, d.h. sie werden zusätzlich
zur
Pflegeversicherung beansprucht, und vom behandelnden Arzt
verordnet. Behandlungspflege kann dann von Pflegediensten
mit Krankenkassenzulassung, nach vorher bezogener Genehmigung (dies
regelt der Pflegedienst) direkt mit der Krankenkasse abgerechnet
werden.
Was fällt unter Behandlungspflege?
In den Bereich der
Behandlungspflege
fallen unter anderem die Medikamentengabe, die Wundversorgung (auch
Verbandwechsel), Kompressionswickel der Beine, Kompressionsstrümpfe
an- und ausziehen, Insulin-Spritzen, Katheterwechsel, Anlegen von
Infusionen, usw.