Die Behindertenhilfe
beinhaltet organisierte Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen
mit Behinderungen. Maßnahmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe
setzen schon bei Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen an die
Sonderpädagogik
und der Heilpädagogik
an. Für Erwachsene existieren ebenfalls Leistungsansprüche und
Hilfsangebote im Bereich der Eingliederungshilfe im Alltag, Beruf,
sowie in der medizinischen Rehabilitation.
Folgende
Einrichtungen bzw. Leistungsangebote sind beispielsweise Teil der
Behindertenhilfe:
Beratungsstellen, Frühförderung, integrative Einrichtungen wie
Kindergärten oder Integrationsbetriebe, Sonderschulen, spezielle
Berufsschulen, beispielsweise für Hörgeschädigte, Berufsausbildung
für zum Beispiel Blinde oder Hörgeschädigte, berufliche
Integrationshilfen, Behindertenwerkstätten, Wohn- und
Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen und Fahrdienste.
Dies sind reguläre Organisationen in denen die Bedürfnisse
behinderter Menschen berücksichtigt werden. Dadurch soll gemeinsames
Lernen und Arbeiten ermöglicht werden.
Träger der
Behindertenhilfe
Diese Einrichtungen
werden in der Bundesrepublik Deutschland meistens von freien Trägern,
wie z.B. Caritas, Lebenshilfe, Diakonisches Werk,
Selbsthilfeinitiativen oder Elternvereinen getragen. Falls kein
freier Träger für die Übernahme der entsprechenden Aufgaben
verfügbar ist, werden die Pflegeeinrichtungen der Behindertenhilfe
von öffentlichen Trägern getragen, was mit dem
Subsidiaritätsprinzip gleichzusetzen ist.
Finanzierung der
Behindertenhilfe
Es gibt für die
Finanzierung der Behindertenhilfe
keine einheitliche Grundlage. Abgerechnet werden die Angebote über
Leistungen im Rahmen der. Die Finanzierung der Schulen ist
grundsätzlich Ländersache.