Das Berliner Modell ist ein Modell zur
ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen. Im Mittelpunkt des Modells
steht die Verbesserung der Versorgungsqualität von
Pflegebedürftigen. Dies erfolgt über die Anstellung eines Arztes
direkt im Heim. Diese Anstellung ist seit der Pflegereform 2008
möglich, da das Pflegegesetz seit dem vorsieht, dass Heime selbst
für die ambulante Versorgung ermächtigt werden können, solang die
ärztliche Versorgung ohne einen angestellten Arzt nicht hinreichend
sicher gestellt werden kann (§ 119b SGB V).
In Berlin wird dieses Modell mit 38
Pflegeheimen erprobt, getragen wird es dabei von den Einrichtungen
selbst sowie der AOK Berlin, Der Bahn-BKK, der Berliner
Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG), der Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales, der IKK Berlin und Brandenburg, den
KV Berlin, der Siemens-BKK und dem Verband privater Kliniken und
Pflegeeinrichtungen.
Vorteile des Berliner Modell
In der bisherigen Erprobung des
Berliner Modells hat sich gezeigt, dass sich sowohl Betreuungs- als
auch die Lebensqualität der Bewohner durch die Regelmäßigkeit von
Visiten und die ständige Verfügbarkeit eines Arztes erheblich
verbessert hat. Dadurch konnte auf Krankenhauseinweisungen,
Krankentransporte und damit verbundene Kosten verzichtet werden. Des
Weiteren sinkt durch das Berliner Modell der organisatorische
Aufwand, den die Betreuer zu tragen haben.
Finden Sie Pflegeeinrichtungen, die mit
dem Berliner Modell arbeiten unter Pflegeheim Berlin.