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Berliner Modell

Das Berliner Modell ist ein Modell zur ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen. Im Mittelpunkt des Modells steht die Verbesserung der Versorgungsqualität von Pflegebedürftigen. Dies erfolgt über die Anstellung eines Arztes direkt im Heim. Diese Anstellung ist seit der Pflegereform 2008 möglich, da das Pflegegesetz seit dem vorsieht, dass Heime selbst für die ambulante Versorgung ermächtigt werden können, solang die ärztliche Versorgung ohne einen angestellten Arzt nicht hinreichend sicher gestellt werden kann (§ 119b SGB V).

In Berlin wird dieses Modell mit 38 Pflegeheimen erprobt, getragen wird es dabei von den Einrichtungen selbst sowie der AOK Berlin, Der Bahn-BKK, der Berliner Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG), der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der IKK Berlin und Brandenburg, den KV Berlin, der Siemens-BKK und dem Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

 

Vorteile des Berliner Modell

 

In der bisherigen Erprobung des Berliner Modells hat sich gezeigt, dass sich sowohl Betreuungs- als auch die Lebensqualität der Bewohner durch die Regelmäßigkeit von Visiten und die ständige Verfügbarkeit eines Arztes erheblich verbessert hat. Dadurch konnte auf Krankenhauseinweisungen, Krankentransporte und damit verbundene Kosten verzichtet werden. Des Weiteren sinkt durch das Berliner Modell der organisatorische Aufwand, den die Betreuer zu tragen haben.

 

Finden Sie Pflegeeinrichtungen, die mit dem Berliner Modell arbeiten unter Pflegeheim Berlin.

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