Betreuungsverein
Volljährige Personen, die wegen einer psychischen, seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten teilweise oder vollständig selbst zu erledigen, können laut Betreuungsrecht vom Betreuungsgericht eine Betreuungskraft gestellt bekommen. Dies kann entweder ein Angehöriger oder Bekannter oder ein Vereinsbetreuer sein. Letztere sind in der Regel in Betreuungsvereinen organisiert. In Deutschland existieren circa 800 Betreuungsvereine, die von der zuständigen Betreuungsbehörde anerkannt werden. Die ehrenamtlichen Mitglieder führen den Betreuungsverein, die Hauptamtlichen unterstützen im Einzelfall.
In der Regel üben die Betreuungsvereine keinen direkten Einfluss auf die Arbeit des Betreuers aus. Sie können aber vom Vormundschaftsgericht verlangen, dass der Betreuer entlassen wird, wenn er seine Aufgaben nach Meinung des Betreuungsvereins nicht pflichtgemäß erfüllt.
Betreuungsverein können selbst zum Betreuer werden
Wenn eine Betreuung durch einen einzelnen Betreuer nicht ausreicht, kann auch der gesamte Betreuungsverein zum Betreuer bestellt werden. Dabei muss er die tatsächliche Betreuung bestimmten Mitarbeitern überlassen und die Betreuung abgeben, sobald eine Betreuung durch einen einzelnen Betreuer ausreicht.
Betreuungsverein – zusätzliche Aufgaben
Eine weitere Aufgabe des Vereins ist es, seine Mitarbeiter regelmäßig fortzubilden und in ihnen Konfliktsituationen zu beratend zur Seite zu stehen.
Zudem informieren sie Interessierte zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.