Gehhilfen unterstützen Personen
bei der selbstständigen Fortbewegung.Sie können zum Schonen und pflegen des Körpers eingesetzt werden.
Die Gründe dafür, auf eine
Gehhilfe angewiesen zu sein, sind einerseits eine dauerhafte
(z.B. nach Amputation) oder vorübergehende (z.B. nach Verstauchung)
Gehbehinderung; anderseits nutzen auch nicht gehbehinderte Menschen
Gehhilfen, die Unterstützung beim Gehen benötigen.
Gehhilfen
werden dabei meist in zwei Kategorien geordnet. Die eine umfasst die
Hilfsmittel im Rahmen einer Rehabilitation. Diese sind auch
von der gesetzlichen Krankenkasse anerkannt und können somit
ärztlich verordnet werden. Die andere Kategorie umfasst die
Gehhilfen, die keine direkte medizinische Notwendigkeit haben,
sondern vielmehr als Erleichterung, zur sportlichen Betätigung oder
aus ähnlichen Gründen benutzt werden. Beide Kategorien umfassen
jeweils eine schier unglaubliche Masse an Gehhilfen.
So gibt
es laut Hilfsmittelverzeichnis unter anderem Gehgestelle, Gehwagen,
Gehübungsgeräte (wie der Gehbarren), Hand- und Gehstöcke,
Unterarmgehstützen (werden oftmals bei verstauchten oder gebrochenen
Fußgelenken verordnet; ansonsten auch als Arthritisstützen
für dieses spezielle Krankheitsbild), Achselstützen und fahrbare
Gehhilfen (z.B. Rollator). Letztere sind in den vergangenen
Jahren immer beliebter geworden und zeichnen sich durch Merkmale wie
Handbremsen, große Räder etc. aus. Viele Modelle haben mittlerweile
auch Sitzflächen und Rückenlehnen sowie Einkaufsnetze und
ähnliches.
Gehhilfen, die freiwillig ohne Gehbehinderung
verwendet werden sind hingegen meist eher Gegenstände wie
Spazierstöcke oder für Sportarten nutzbare Utensilien wie
Walkingstücke.