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Härtefall

Ein Härtefall, häufig auch als Pflegestufe III+ bezeichnet, ist eine besondere Stufe der Pflegebedürftigkeit. Er beruht auf den Richtlinien der Pflegekassen (Hri). Diese Richtlinien der Pflegekassen beschreiben "Härtefall" als eine Pflegebedürftigkeit, die in Art, Dauer und Rhythmus der benötigten Pflegeleistungen, weit über das Maß der Pflegestufe 3 hinausgeht.

 

Pflegeaufwand beim Härtefall

 

Ein Härtefall liegt also immer dann vor, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand benötigt wird. Härtefälle übersteigen das übliche Maß der Pflegestufe III und benötigen bei der Grundpflege Hilfe von mehreren Pflegekräften gleichzeitig, oder haben einen Hilfebedarf in Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, der sieben Stunden täglich überschreitet.

 

Härtefall im Gesetz

 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Härtefällen weitere Pflegesachleistungen bis zu einem Gesamtwert von bis zu 1.918 € bei häuslicher Pflege und bei vollstationärer Versorgung 1.750 € gewährt werden kann. Beispielhaft wird hier die sterbebegleitende Pflege genannt. Gemäß § 36 Abs. 4 dürfen bei jeder Pflegekasse nur maximal 3 % der versicherten Pflegebedürftigen Leistungen als Härtefall erhalten.

 

 

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