Häusliche Pflege
ist die Bezeichnung für die Versorgung pflegebedürftiger
Menschen in ihrer Wohnung oder ihrer häuslichen Umgebung außerhalb
stationärer Einrichtungen.
Was beinhaltet
Häusliche Pflege?
Die häusliche
Pflege macht es dem Pflegebedürftigen
möglich in seinem familiären Umfeld
versorgt zu werden. Dies wird meistens vom Pflegebedürftigen
gegenüber einer stationären Pflege
bevorzugt. In den gesetzlichen Bestimmungen zur häuslichen Pflege
hat die häusliche Pflege stets Vorrang vor der stationären Pflege.
Die häusliche Pflege kann sowohl von Familienangehörigen als auch
von anderen Personen aus dem sozialen Umfeld des Pflegebedürftigen
durchgeführt werden, auch wenn diese Pflegepersonen keine
pflegerische Ausbildung besitzen. Ambulante
Pflegedienste oder Sozialstationen
bieten Unterstützung der Pflegepersonen in der Durchführung ihrer
Pflegetätigkeit gegen entsprechendes Entgelt. In Deutschland kann
bei einer Pflegekasse eine der drei Pflegestufen
anerkannt werden, wodurch dem Pflegebedürftigen Leistungsansprüche
an die Pflegeversicherung entstehen.
Häusliche Pflege
von Angehörigen oder anderen Privatpersonen
Wenn die häusliche
Pflege von Angehörigen oder sonstigen
Privatpersonen durchgeführt wird, zahlt die Pflegekasse
eine Pflegegeldpauschale an die zu pflegende Person, die dieses Geld
frei verwenden darf. Die teilweise häusliche Pflege durch
Pflegedienste ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Die
Bezahlung regeln Pflegekasse und ambulanter Dienst ohne Umwege direkt
miteinander. Daneben kann es vorkommen, dass pflegende Angehörige
keine Entschädigung oder ähnliches bekommen.
Seit 2006 werden
pflegende
Angehörige, die rechtzeitig einen Antrag auf Weiterversicherung bei
der Bundesagentur für Arbeit stellen, freiwillig weiterhin gegen
Arbeitslosigkeit versichert. Voraussetzung dafür ist, dass sie
entweder in den 24 Monaten vor Aufnahme der Pflegetätigkeit schon
mindestens 12 Monate Versicherte zur Arbeitslosenversicherung waren
oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Die gesetzliche Krankenkasse
kann in Deutschland übrigens unter bestimmten Voraussetzungen
häusliche Pflege bzw. Krankenpflege
als Behandlungspflege durch examiniertes Pflegepersonal bewilligen.