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Häusliche Pflege

 

Häusliche Pflege ist die Bezeichnung für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer Wohnung oder ihrer häuslichen Umgebung außerhalb stationärer Einrichtungen.

Was beinhaltet Häusliche Pflege?

Die häusliche Pflege macht es dem Pflegebedürftigen möglich in seinem familiären Umfeld versorgt zu werden. Dies wird meistens vom Pflegebedürftigen gegenüber einer stationären Pflege bevorzugt. In den gesetzlichen Bestimmungen zur häuslichen Pflege hat die häusliche Pflege stets Vorrang vor der stationären Pflege. Die häusliche Pflege kann sowohl von Familienangehörigen als auch von anderen Personen aus dem sozialen Umfeld des Pflegebedürftigen durchgeführt werden, auch wenn diese Pflegepersonen keine pflegerische Ausbildung besitzen. Ambulante Pflegedienste oder Sozialstationen bieten Unterstützung der Pflegepersonen in der Durchführung ihrer Pflegetätigkeit gegen entsprechendes Entgelt. In Deutschland kann bei einer Pflegekasse eine der drei Pflegestufen anerkannt werden, wodurch dem Pflegebedürftigen Leistungsansprüche an die Pflegeversicherung entstehen.


Häusliche Pflege von Angehörigen oder anderen Privatpersonen


Wenn die häusliche Pflege von Angehörigen oder sonstigen Privatpersonen durchgeführt wird, zahlt die Pflegekasse eine Pflegegeldpauschale an die zu pflegende Person, die dieses Geld frei verwenden darf. Die teilweise häusliche Pflege durch Pflegedienste ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Die Bezahlung regeln Pflegekasse und ambulanter Dienst ohne Umwege direkt miteinander. Daneben kann es vorkommen, dass pflegende Angehörige keine Entschädigung oder ähnliches bekommen.

Seit 2006 werden pflegende Angehörige, die rechtzeitig einen Antrag auf Weiterversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, freiwillig weiterhin gegen Arbeitslosigkeit versichert. Voraussetzung dafür ist, dass sie entweder in den 24 Monaten vor Aufnahme der Pflegetätigkeit schon mindestens 12 Monate Versicherte zur Arbeitslosenversicherung waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Die gesetzliche Krankenkasse kann in Deutschland übrigens unter bestimmten Voraussetzungen häusliche Pflege bzw. Krankenpflege als Behandlungspflege durch examiniertes Pflegepersonal bewilligen.


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