Als Haushaltshilfe werden Personen
bezeichnet, die hilfebedürftige Menschen bei der Führung ihres
Haushaltes begleiten und unterstützen.
Haushaltshilfe gesetzliche Krankenversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen
übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Finanzierung
einer Haushaltshilfe. Dies ist dann der Fall, wenn der Betroffene von
Behinderung bedroht, behindert oder durch andere medizinische Gründe
nicht zur Haushaltführung in der Lage ist. Des Weiteren kann eine
Haushaltshilfe gestellt werden, wenn sich der Hilfebedürftige in
stationärer Behandlung befindet und aufgrund dessen bei der Führung im Haushalt behindert wird. Dies gilt natürlich nur dann, wenn im
betroffenen Haushalt keine anderen Personen leben, die den Haushalt
führen können oder aber wenn Kinder unter 12 oder mit geistiger
bzw. körperlicher Beeinträchtigung dem Haushalt angehören.
Haushaltshilfe bei Pflegebedürftigkeit
Viele pflegebedürftige Menschen
benötigen bei der Führung ihres Haushaltes Hilfe wie beispielsweise eine Hauswirtschafterin, haben jedoch im
Rahmen der Begutachtung der Pflegestufe kaum Unterstützung im
hauswirtschaftlichen Bereich bewilligt bekommen. In solchen Fällen
gibt es die Möglichkeit, dass private Haushaltshilfen beschäftigt
werden. Die Besser Betreut GmbH kann Sie bei der Suche nach
Haushaltskräften aus Osteuropa unterstützen. Außerdem finden Sie
in unserem Betreuungsbereich Haushaltskräfte in folgenden Gebieten:
Haushaltskraft Berlin, Hamburg, München, Hannover und viele mehr.