Hauskrankenpflege oder häusliche Krankenpflege meint die pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung eines Patienten von einer examinierten Fachpflegekraft im eigenen Wohnraum des Patienten und wird meist von ambulanter Pflege angeboten.
Hauskrankenpflege setzt keine Pflegestufe voraus
Bei der Hauskrankenpflege ist eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegestufen nicht zwingend notwendig. Die Kosten können von der Pflegekasse, bei ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen oder vom Sozialamt übernommen werden. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, häusliche Krankenpflege privat zu finanzieren. Man braucht also keine Pflegestufe, um häusliche Pflege zu nutzen.
Elemente der Hauskrankenpflege
Ambulante Pflegedienste leisten als Hauskrankenpflege drei Arten der Pflege:
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Behandlungspflege, bei der Patienten mit speziellen Erkrankungen im häuslichen Rahmen behandelt werden können.
- Grundpflege, die Unterstützung bei den Grundverrichtungen des täglichen Lebens bietet.
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Hauswirtschaftliche Unterstützung, durch die Hilfebedürftige bei der Führung des eigenen Haushalts unterstützt werden.
Hauskrankenpflege in vertrauter Atmosphäre
Häusliche Krankenpflege ermöglicht dem älteren Menschen, länger in seiner Wohnung bleiben zu können und den eigenen Haushalt, nach Möglichkeit, selbstständig weiter zu führen. Gleichzeitig kann mobile Pflege durch ambulante Pflegedienste entsprechend des Hilfebedarfs angepasst werden: Von reiner Medikamentengabe bis hin zur 24 Stunden Betreuung ist Hauskrankenpflege flexibel einsetzbar.
Gesetzliche Standards für Hauskrankenpflege
In Falle der Hauskrankenpflege ist bei der Wahl des Pflegedienstes auf seine Zulassung zu achten. Um anerkannt zu sein, muss ein ambulanter Pflegedienst über einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen (gemäß SGB XI) und über eine Zulassung für medizinische Behandlungspflege (gemäß SGB V) verfügen. Mit der Zulassung sind Dienste der ambulanten Hauskrankenpflege verpflichtet, sich an die bundesweit einheitlichen Qualitätsmaßstäbe zu halten.
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