Zur hauswirtschaftlichen Versorgung
zählen alle Tätigkeiten, die in einem Haushalt eben anfallen. Dies
beginnt beim Einkaufen, geht über das Wäsche waschen bis hin zum
Staubsaugen. Eine hauswirtschaftliche Versorgung wird meist in
Verbindung mit einer häuslichen Altenpflege genutzt. Da die
häusliche Pflege der Pflege in einem Altenheim
vorzuziehen ist, lässt der Gesetzgeber die Pflegekassen nach
SGB XI auch die hauswirtschaftliche Versorgung in einem
festgelegten Rahmen bezahlen. Hier wird zwischen der kleinen
hauswirtschaftlichen Versorgung und der großen
hauswirtschaftlichen Versorgung unterschieden. Unter der
kleinen versteht man das, was täglich anfällt: also die Reinigung
des konkreten Lebensbereiches und Abfallentsorgung. Zweimal pro Woche
wird die große hauswirtschaftliche Versorgung durchgeführt.
Hier werden Fußböden, Haushaltsgeräte und Möbel gereinigt, bei
Bedarf auch die Fenster. Auch kann zweimal in der Woche der Einkauf
von der Pflegekasse bezahlt werden, sofern nicht bereits
„Essen auf Rädern“ bezahlt wird – dann kann nur ein Einkauf
abgerechnet werden. Einmal in der Woche zahlt die Pflegekasse
bei hauswirtschaftlicher Versorgung einen Waschtag: hierunter
fällt das Waschen der Wäsche, das Bügeln und das Einräumen. Bei
totaler Harninkontinenz kann auch zweimal die Woche Wäsche waschen
von der Pflegekasse bezahlt werden.
Die
hauswirtschaftliche Versorgung ist deutlich von der häuslichen
Pflege zu unterscheiden, da unter anderem die Ausbildung des
Personals eine ganz andere ist.