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Heimaufsicht

 

Heimaufsicht bezeichnet die Überwachung von Pflegeheimen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen durch eine staatliche Stelle. Es wird überwacht ob das Heim die Anforderungen des Heimgesetzes eines Heimes erfüllt (beispielsweise Altenheim, Pflegeheim). Umgangssprachlich bezeichnet man meist die die Heimaufsicht durchführende Behörde selbst als Heimaufsicht.


Handhabung der Heimaufsicht in den Bundesländern

 

Es variiert von Bundesland zu Bundesland welche Behörde für die Durchführung der Heimaufsicht zuständig ist. In Bayern gibt es insgesamt 96 Heimaufsichtsbehörden, in Berlin und im Saarland liegt die Zuständigkeit der Heimaufsicht jeweils bei nur einer einzigen Behörde.


Verschiedene Modelle der Heimaufsicht

 

Generell unterscheidet man bundesweit zwei Organisationsweisen der Behörden für Heimaufsicht, das sogenannte Ländermodell in zehn Bundesländern und kreis- und gemeindenahe Modelle in sechs Bundesländern.

Beim Ländermodell befindet sich die Heimaufsicht direkt bei der obersten Landesbehörde, dem Sozialministerium. Die Heimaufsicht gehört hierbei zu einer Landesoberbehörde, z. B. dem Landesversorgungsamt. In Berlin ist es das sogenannte Landesamt für Gesundheit und Soziales.
In Hamburg sind die durchführenden Behörden die Bezirksämter, ähnlich wie in Sachsen die Regierungspräsidien.

Kreis- und gemeindenahe Modelle werden von Kreisämtern geprüft. In Niedersachsen gibt es die Besonderheit, dass daneben die stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe getrennt voneinander der Aufsicht der Landesbehörde Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben unterliegen.

Die Heimaufsichtsbehörde prüft jedes Heim mindestens einmal pro Jahr. Die Heimaufsicht kann auch in größeren Abständen prüfen, wenn Zertifikate unabhängiger Sachverständiger vorgelegt werden. Ungefähr zwei Drittel der Besuche waren wiederkehrende Prüfungen, ein Drittel waren anlassbezogene Prüfungen. Prüfungen können zu jeder Zeit angemeldet oder unangemeldet durchgeführt werden. Meistens jedoch sind es angekündigte Begehungen der Heimaufsicht.


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