0,02 Prozent der
Menschheit ist entweder gehörlos geboren oder vor dem 19. Lebensjahr
taub geworden. Von dieser Menge sind zwischen fünf und zehn Prozent
erblich bedingt, also von einem oder zwei gehörlosen Elternteilen.
Ein weit höherer Anteil der Bevölkerung wird aufgrund von
Erkrankungen der Mutter während der Schwangerschaft gehörlos
geboren, oder es erfolgen auch Gehörschädigungen durch Erkrankungen
im Kindesalter. Gehörschädigungen im Jugend- und Erwachsenenalter
und die Altersschwerhörigkeit (Hörgeschädigte Senioren) haben
wegen der bis dahin erlernten Lautsprache nicht dieselben
Auswirkungen wie die von Geburt an bestehende
Gehörlosigkeit.
Momentan schätzt man, dass von der deutschen
Gesamtbevölkerung etwa 14 Millionen eine Gehör-Beeinträchtigung
haben. Circa 80.000 davon sind gehörlos. Ein Großteil hiervon sind hörgeschädigte Senioren, die auch auf eine gewisse Betreuung oder Pflege angewiesen sind.
Verschiedene Formen
der Gehörschädigung
Gehörlosigkeit kann
man mit den Begriffen Taubheit, hochgradige Schwerhörigkeit,
hochgradige Hörschädigung, und Resthörigkeit gleichstellen. Etwa
98 % der tauben Menschen haben ein Restgehör. Bei diesen
Begriffen handelt es sich um eine Hörschädigung, bei der entweder
gar nichts oder nur noch akustische Reize mit Hörhilfen (wie z. B.
einem Hörgerät) wahrgenommen werden können. Ob ein hörgeschädigter Senior das Gesprochene mit diesen Hörhilfen
verstehen kann, ist individuell unterschiedlich.
Schwierigkeiten
gehörgeschädigter Senioren mit dem Begriff taubstumm
Der Begriff
taubstumm wird übrigens von vielen gehörlosen Personen und
gehörgeschädigten Senioren als diskriminierend empfunden, da in dem
Wortteil 'stumm' eine negative Konnotation mitschwingt und daher als
„dumm“ oder „unfähig“ aufgefasst wird. Taube Menschen können
kommunizieren, und zwar in Gebärdensprache oder in Lautsprache.
Daher wollen die meisten gehörlosen Menschen im Deutschen entweder
„gehörlos“ oder „taub“ genannt werden.