Der Begriff integrierten Versorgung
beschreibt eine Art der ambulanten und stationären Behandlung von
hilfebedürftigen Menschen.
Entwickelt wurde das Prinzip, da die
organisatorische Trennung von sozialpflegerischen und
gesundheitlichen Diensten im Gesundheitswesen mit einem Mangel an
Abstimmung und der Unterscheidung in medizinische, soziale- und Pflege - Maßnahmen in der ambulanten Versorgung einher geht. Das hat
zur Folge, dass Angebote im Gesundheitswesen für die Nutzer und
Nutzerinnen unübersichtlich erscheinen.
Integrierte Versorgung - Sinn und Zweck
Die Idee der integrierten Versorgung
stellt deshalb eine Versorgungsform dar, die sektorenübergreifend
fungiert. Dadurch wird die Vernetzung zwischen Ärzten,
Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationsanbietern
gefördert und so die Qualität in der Pflege verbessert. Außerdem
trägt die integrierte Versorgung dazu bei, dass Kosten innerhalb des
Gesundheitswesens gesenkt werden können. Feste Behandlungsabläufe
und Strukturen zum Wohle von Patienten können in den
Behandlungsalltag integriert werden, durch die Verbesserung der
Kommunikation werden Doppeluntersuchungen oder sogenannte
Schnittstellenproblematiken verhindert.
Integrierte Versorgung - Gesetzliche Grundlagen
Die rot-grüne Koalition bewirkte 2004
mit der Einführung des § 140 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V), dass
Krankenkassen und Leistungserbringer miteinander direkt
Versorgungsverträge eingehen können, dadurch ist die Anzahl der
Integrierten Versorgungen gestiegen. In Deutschland gibt es derzeit
ca. 5000 IV – Verträge.