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Nachtpflege

Bei der Nachtpflege werden Pflegebedürftige in einer Einrichtung über Nacht betreut, halten sich jedoch tagsüber zu Hause auf. Je nach Pflegestufe erhält ein pflegebedürftiger Mensch für die Nachtpflege zwischen 420 € und 1.470 € und kann weiterhin Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen für die Pflege zu Hause erhalten.

 

Nachtpflegeeinrichtungen

 

Einrichtungen, die Nachtpflege anbieten, müssen gemäß § 71 SGB XI eine Zulassung der Pflegekassen haben. In Nachtpflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen betreut, die durch körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen Hilfe beim Zubettgehen, oder Aufstehen brauchen oder einen gestörten Tages- und Nachtrhythmus haben. Durch Nachtpflege können Angehörige entlastet werden, da diese so die Möglichkeit erhalten, durchzuschlafen und sich tagsüber um ihre Angehörigen zu kümmern. Durch die Nachtbetreuung als Form der Pflege soll eine Unterbringung in einem Pflegeheim hinausgezögert werden.

 

Nachtpflege und Finanzierungsmöglichkeiten

 

Die Nachtpflege kann über verschiedene Möglichkeiten finanziert werden. Dazu gehören die Finanzierung von Nachtpflege durch die Pflegekasse, die Finanzierung über Eigenleistungen und die Finanzierung über das Sozialamt.

 

 

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