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Patientenverfügung

 

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung einer volljährigen Person darüber, wie sie ärztlich behandelt werden möchte. Sie hat insbesondere auch dann Wirkungskraft, wenn die Person, welche die Patientenverfügung verfasst hat, zum Zeitpunk der ärztlichen Behandlung entscheidungsunfähig ist. Die Missachtung einer Patientenverfügung kann als Körperverletzung geahndet werden.

 

Patientenverfügung – Inhalt

 

Der Ersteller der Patientenverfügung legt fest, ob er in bestimmte nicht direkt bevorstehende ärztliche Untersuchungen, Heilmethoden oder Eingriffe einwilligt; zum Beispiel künstliche Beatmung oder Palliativpflege. Weiterhin empfiehlt es sich, eigene Wertvorstellungen – insbesondere zum Thema Leben und Sterben – in der Patientenverfügung festzuhalten. Nähere Informationen dazu können Sie in unserer Pflegeberatung erhalten.

Das ärztliche Personal verfügt mit der Patientenverfügung über Richtlinien, mit deren Hilfe es Entscheidungen treffen kann und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten wird weitestgehend gewahrt.

 

Patientenverfügung – Form

 

Damit eine Patientenverfügung rechtlich wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst und mit vollem Namen unterschrieben sein. Es empfiehlt sich, die Unterschrift in gewissen Zeitabständen zu erneuern.

Auch mündliche Äußerungen haben eine Wirkung auf die Pflege Behandlung eines Patienten, der entscheidungsunfähig ist, obwohl sie im rechtlichen Sinne keine Patientenverfügung darstellen: Die Vertreter bzw. Betreuer des Patienten müssen sie bei ihrer Entscheidung über ärztliche Maßnahmen berücksichtigen. Sie dürfen nicht ihren Willen über den des Patienten stellen.

 


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