Was bedeutet Pflegeaufwand?
Der Pflegeaufwand
beschreibt die Errechnung zur Einstufung in eine Pflegestufe. Um in
eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert zu werden, muss ein
bestimmter Bedarf an Pflege pro Tag nötig sein. Die Höhe der
jeweiligen Pflegestufe richtet sich nach der Zeit, die zur Pflege
einer pflegebedürftigen Person aufgewendet werden muss.
Pflegeaufwand gemessen an den Pflegestufen
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Stufe1:
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Man benötigt mindestens einmal am Tag Hilfe
für zwei pflegerische Verrichtungen. Hinzu kommt, dass mehrmals
pro Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten gebraucht
wird. Der tägliche Zeitaufwand muss 90 Minuten insgesamt
betragen. Allerdings muss hierbei der Pflegeaufwand mit mehr als
45 Minuten deutlich überwiegen.
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Stufe 2:
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Man benötigt mindestens dreimal am Tag
Hilfe bei der Pflege, und zu verschiedenen Tageszeiten. Dazu
benötigt man mehrmals pro Woche Hilfe bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung. Der zeitliche Pflegeaufwand muss
drei Stunden am Tag betragen. Hierbei muss der Aufwand für
pflegerische Tätigkeiten mit zwei Stunden pro Tag deutlich
überwiegen.
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Stufe 3:
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Man benötigt
Hilfe rund um die Uhr. Ein nächtlicher Pflegebedarf liegt vor,
wenn in jeder Nacht mindestens ein Einsatz notwendig ist, der die
Nachtruhe der Pflegeperson unterbricht. Zusätzlich erfolgt
mehrere Male pro Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung. Bei
dieser Pflegestufe sind mindestens fünf Stunden Hilfe pro Tag
notwendig. Hierbei muss der Pflegeaufwand bei mindestens vier
Stunden liegen.
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Pflegeaufwand – stationäre oder
ambulante Betreuung
Eine pflegebedürftige Person kann sowohl
zuhause z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst, als auch in
stationären Einrichtungen (z.B. Pflegeheimen, Einrichtungen des
betreuten Wohnens, Seniorenwohnheimen) gepflegt werden.