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Pflegebedarf

Unter Pflegebedarf versteht man die Summe aller auf Pflege verwendeten Minuten pro Tag, bei denen Pflegebedürftige Hilfe in Anspruch nehmen. Der Pflegebedarf ist ausschlaggebend für die Pflegestufe, die ein Mensch bewilligt bekommt.

 

Individueller Pflegebedarf

 

Durch einen Antrag wird der MDK von der Pflegeversicherung beauftragt, den Pflegebedarf einer Person festzustellen. Um eine Pflegestufe zu erhalten muss der individuelle Hilfebedarf einen Mindestumfang von 90 Minuten pro Tag umfassen.

 

Wer hat einen gesetzlichen Pflegebedarf?

 

Im Sinne des § 14 SGB XI ist man pflegebedürftig, wenn man für mindestens sechs Monate in Folge in erheblichem Maße Hilfe bei der Verrichtung des täglichen Lebens braucht. Als pflegebedürftig gilt man ferner, wenn täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus dem Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Haushaltsführung Unterstützung beansprucht wird. Die Pflegekassen legen ihr Hauptaugenmerk beim Pflegebedarf auf die körperliche Versorgung. Leistungen, die das psychische Wohlbefinden der Betroffenen steigern (Bspw. die Beaufsichtigung von Demenzkranken), werden nicht durch die Pflegekassen unterstützt.

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