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Pflegeberatung

Der Gesetzgeber sieht seit dem 1. Januar 2009 einen Anspruch auf Pflegeberatung vor. Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige und deren Angehörige und soll über Möglichkeiten der Pflege informieren, sowie Betroffene persönlich bei der Suche nach geeigneten Angeboten unterstützen und begleiten.

 

Inhalte der Pflegeberatung

 

Pflegeberatung soll konkrete Hilfestellungen bei Antragsstellungen geben, über Förderungsmöglichkeiten bei altersgerechten Umbauten informieren, geeignete Pflegeeinrichtungen vermitteln und Angehörigen praktische Hilfen bieten. Kurz gesagt soll die Pflegeberatung auf die individuellen Wünsche des Einzelnen eingehen und Angehörigen sowie Pflegebedürftigen eine Entlastung sein.

 

Pflegestützpunkte als Ort der Pflegeberatung

 

Pflegeberatung im Pflegestützpunkt soll alle medizinischen, pflegerischen und sozialen Leistungsaspekte miteinander verknüpfen. Da die Einrichtung der Pflegestützpunkte erst mit der Pflegereform 2008 beschlossen wurde, haben noch nicht alle Bundesländer entsprechende Pflegestützpunkte eingerichtet. In diesem Fall sind die Pflegeversicherungen für die Pflegeberatung verantwortlich. Beratung für Pflege ist demnach auch zu Hause möglich. Dennoch müssen auch die Pflegeberater und PflegeberaterInnen der Pflegeversicherungen unabhängig sein und Betroffenen bei der Koordination und Antragstellung helfen.

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