Unter dem Begriff Pflegeeinrichtungen werden alle ambulanten und stationären Einrichtungen zusammengefasst. Diese werden von Trägern verwaltet.
Teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Zu teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen zählen Altenheime und Altenpflegeheime. Dort werden die Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung 24 Stunden betreut. Eine solche Unterbringung ist dann nötig, wenn der Patient zum Beispiel eine Intensivpflege benötigt. Diese ist notwendig, wenn der Pflegebedürftige unter einer schweren Krankheit, wie zum Beispiel Demenz, leidet und die Versorgung zu Hause nicht sichergestellt werden kann. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen bieten als Pflegearten unter anderem Tagespflege und Nachtpflege an. Hier werden Pflegebedürftige über den Tag beziehungsweise nur in der Nacht betreut. Dies dient unter anderem der Entlastung der Famlie und Angehörigen.
Ambulante Pflegeeinrichtungen
Ambulante Pflegeeinrichtungen werden auch als Pflegedienste bezeichnet. Diese bieten verschiedene Arten der Betreuung an. Dazu gehören unter anderem die Verhinderungspflege, die Vollzeitpflege (auch 24 Stunden Betreuung oder 24h Pflege genannt), die Intensivpflege und der Hausnotruf. Weitere Leistungsangebote des ambulanten Pflegedienstes können Basis-/Grundpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Nahrungsaufnahme, Essen auf Rädern, Pflegeberatung sowie Medikamentengabe sein.
Kosten für eine Pflegeeinrichtung
Die Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung sind abhängig vom Pflegebedarf des Pflegebedürftigen und von dem jeweiligen Pflegeheim beziehungsweise dem Pflegedienst. Je nach Ausstattung und Pflegeaufwand können die Kosten von Pflegeeinrichtungen variieren. Die Leistungen der Pflegekassen decken dabei nur die Kosten ab, die für den pflegerischen Bereich anfallen. Sogenannte "Hotelkosten" (Wohnen und Verpflegung) müssen aus eigener Tasche gezahlt werden. Reichen die Pflegeleistungen nicht aus, muss der Betroffene die Differenz selber tragen.