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Pflegegeld

Das Pflegegeld bezeichnet heutzutage eine Sozialleistung für pflegebedürftige Personen.

Im 19. Jahrhundert war Pflegegeld noch die gängige Bezeichnung für eine Bezahlung, die kranke oder pflegebedürftige Menschen selber aufbringen mussten. Diese Zahlung musste für die Aufnahme in ein Krankenhaus und die dortige ärztliche Behandlung getätigt werden.


Pflegegeld – Pflegeperson

 

Heutzutage ist das Pflegegeld eine Leistung der Pflegeversicherung für selbst beschaffte Pflegehilfen. Bei den im Gesetz aufgeführten „selbst beschafften Pflegehilfen” handelt es sich oft um Familienangehörige, die die Pflege übernehmen und somit laut Gesetz als Pflegeperson bezeichnet werden.

 

Wie hoch ist das Pflegegeld?

 

Die Höhe des Pflegegeldes wird bemessen anhand der jeweiligen Pflegestufe des pflegebedürftigen Menschen. Je höher die Pflegestufe, desto höher fällt das Pflegegeld aus. Seit 1.1.2010 beläuft sich das Pflegegeld in Pflegestufe I auf 225 Euro, in Pflegestufe II auf 430 Euro und in Pflegestufe III auf 685 Euro.

Wenn Pflegegeld gewährt wird, müssen entsprechend zugelassene ambulante Pflegedienste in Pflegestufe I und II mindestens einmal im halben Jahr und in Pflegestufe III mindestens einmal im Vierteljahr zur Qualitätssicherung der Pflege einen Einsatz bei dem Pflegebedürftigen durchführen. Die Kosten für die Pflegedienste sind durch den Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

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