Um die aktivierende Pflege zu
unterstützen, werden Pflegehilfsmittel verwendet.
Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel –
Unterschied
Während Hilfsmittel vom Arzt verordnet
und von den Krankenkassen genehmigt und meist zu 80 Prozent bezahlt
werden, sollen Pflegehilfsmittel den Pflegekräften in
der häuslichen Pflege die Arbeit erleichtern, Schmerzen
lindern oder zur Selbstständigkeit beitragen und werden von der
Pflegekasse bezahlt.
Die einzelnen Produkte können bis auf wenige Ausnahmen sowohl als
Hilfsmittel als auch als Pflegehilfsmittel gelten.
Pflegehilfsmittel setzen eine
Pflegestufe voraus
Um ein Pflegehilfsmittel zu
bekommen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Darin
sollten alle wichtigen Angaben zur Person, die Art des
Pflegehilfsmittels und der Zweck aufgeführt sein. Der
Antragssteller benötigt eine Pflegestufe. Wird der Antrag
bewilligt, muss die pflegebedürftige Person mindestens 25
Euro und höchstens 10 Prozent der Gesamtkosten
zahlen.
Pflegehilfsmittel - Unterteilung
Die Krankenkasse unterscheidet zwischen
zwei Gruppen:
Dies sind zum einen zum Verbrauch
bestimmte Pflegehilfsmittel
wie Desinfektionsmittel und Inkontinenzmaterial, zum anderen
technische Pflegehilfsmittel
wie Pflegebetten, Toilettenstühle oder Rollatoren.
Im
Hilfsmittelverzeichnis erfolgt eine Unterteilung in die
Produktgruppen: Pflegehilfsmittel
zur Erleichterung der Pflege,
zur Körperpflege/Hygiene, zur selbstständigen
Lebensführung/Mobilität, zur Linderung von Beschwerden, zum
Verbrauch bestimmte und sonstige Pflegehilfsmittel.