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Pflegekasse

Die Pflegekassen sind Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sie wurden bei den Krankenkassen und der Bundesknappschaft errichtet.

Es handelt sich bei Pflegekassen um eigenständige Behörden, obwohl sie den Krankenkassen eng angegliedert sind. Die Pflegekassen sind, genau wie die gesetzlichen Krankenkassen, Körperschaften des öffentlichen Rechts. Pflegekassen sind auch nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Dabei übernehmen die Selbstverwaltungsorgane der jeweiligen Krankenkasse zusätzlich die Aufgaben der Organe der Pflegekassen. Die Mitarbeiter der Pflegekassen sind den Krankenkassen als Beschäftigte zuzuordnen. Die Pflegekasse zahlt der Krankenkasse den Kostenaufwand, welcher für die Geschäftsführung entsteht.


Kosten der Pflegekassen


Die Verwaltungskosten werden zwischen den beiden Trägern anteilsmäßig ausgeglichen. Dies gilt gleichermaßen für die Kosten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der ebenfalls für die Pflegekassen tätig wird. Eine der Kernaufgaben des MDK ist es Pflegegutachten zu erstellen und zugleich die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zu begutachten.

Die Pflegekassen nehmen eine Reihe von gesetzlichen Aufträgen wahr. Sie erbringen für ihre Versicherten Leistungen der Pflegeversicherung. Dies beinhaltet Sach- und Geldleistungen und auch Dienstleistungen. Sie müssen hierbei die pflegerische Versorgung der Versicherten organisieren und immer die Effektivität, genauso wie die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen sicherstellen.


Aufgaben der Pflegekassen


Die Pflegekassen führen Schulungen und Pflegekurse für Pflegekräfte durch. Sie erstellen ein Versichertenverzeichnis und bestimmte Statistiken. Es kommt unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass die Pflegekassen Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbstätige Pflegepersonen zahlen. Sie ziehen selbst die ihnen zustehenden Beiträge ein, verwalten ihre Finanzmittel und müssen darüber auch Rechenschaft ablegen.

In Zusammenarbeit mit den Trägern der Kranken- und Rentenversicherung müssen die Pflegekassen durch Prävention oder Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit so weit wie möglich vermeiden.

Die Pflegekassen müssen ihre Versicherten über die ihnen zustehenden Leistungen informieren und beraten. Sie müssen Verträge mit den Erbringern von Pflegeleistungen abschließen, und sie wirken darauf hin, dass eine flächendeckende Versorgungsstruktur bezgl. der Pflege gewährleistet wird.

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