Die Pflegekassen
sind Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sie wurden bei den
Krankenkassen und der Bundesknappschaft errichtet.
Es handelt sich bei
Pflegekassen um eigenständige Behörden, obwohl sie den
Krankenkassen eng angegliedert sind. Die Pflegekassen sind, genau wie
die gesetzlichen Krankenkassen, Körperschaften des öffentlichen
Rechts. Pflegekassen sind auch nach dem Prinzip der Selbstverwaltung
organisiert. Dabei übernehmen die Selbstverwaltungsorgane der
jeweiligen Krankenkasse zusätzlich die Aufgaben der Organe der
Pflegekassen. Die Mitarbeiter der Pflegekassen sind den Krankenkassen
als Beschäftigte zuzuordnen. Die Pflegekasse zahlt der Krankenkasse
den Kostenaufwand, welcher für die Geschäftsführung entsteht.
Kosten der
Pflegekassen
Die
Verwaltungskosten werden zwischen den beiden Trägern anteilsmäßig
ausgeglichen. Dies gilt gleichermaßen für die Kosten des
Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der ebenfalls für
die Pflegekassen
tätig wird. Eine der Kernaufgaben des MDK ist es Pflegegutachten
zu erstellen und zugleich die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
zu begutachten.
Die Pflegekassen
nehmen eine Reihe von gesetzlichen Aufträgen wahr. Sie erbringen
für ihre Versicherten Leistungen der Pflegeversicherung.
Dies beinhaltet Sach- und Geldleistungen und auch Dienstleistungen.
Sie müssen hierbei die pflegerische Versorgung der Versicherten
organisieren und immer die Effektivität, genauso wie die
Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen sicherstellen.
Aufgaben der
Pflegekassen
Die Pflegekassen
führen Schulungen und Pflegekurse für Pflegekräfte
durch. Sie erstellen ein Versichertenverzeichnis und bestimmte
Statistiken. Es kommt unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass die
Pflegekassen Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbstätige
Pflegepersonen zahlen. Sie ziehen selbst die ihnen zustehenden
Beiträge ein, verwalten ihre Finanzmittel und müssen darüber auch
Rechenschaft ablegen.
In Zusammenarbeit
mit den Trägern der Kranken- und Rentenversicherung müssen die
Pflegekassen durch Prävention oder Behandlungs- und
Rehabilitationsmaßnahmen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit
so weit wie möglich vermeiden.
Die Pflegekassen
müssen ihre Versicherten über die ihnen zustehenden Leistungen
informieren und beraten. Sie müssen Verträge mit den Erbringern von
Pflegeleistungen abschließen, und sie wirken darauf hin, dass eine
flächendeckende Versorgungsstruktur bezgl. der Pflege gewährleistet
wird.