Wenn mit dem Alter die Gebrechlichkeit
kommt, wird schnell klar: Eine Pflegekraft muss her! Doch an
diesen Gedanken reiht sich bald ein zweiter: Woher soll ich das Geld
für die Pflegekosten nehmen?
Die Pflegeversicherung ist eine
der fünf Grundsäulen unseres sozialen Wohlfahrtsstaates. Sie
garantiert, dass jeder Mensch mit einem entsprechenden Pflegebedarf
Anspruch darauf hat, die Pflegekosten von der Pflegekasse
bezahlt zu bekommen. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im
Pflegerecht wieder.
Pflegekosten variieren je nach Pflegestufe und Pflegeart
Die Pflegekosten für eine
häusliche Altenpflege ist günstiger als eine stationäre
Pflegeeinrichtung, Laien bekommen weniger bezahlt als
Professionelle. Die Pflegekasse bezahlt immer nur einen bestimmten
Satz, der von der Pflegestufe abhängig ist, welche für den
Senior vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen
festgelegt wurde und den Pflegekosten entsprechen soll.
Pflegekosten: Ein Eigenanteil ist oft unumgänglich
Alle Pflegekosten, die über die
Leistung der Pflegekasse hinaus entstehen, müssen vom Betroffenen
selbst bezahlt werden. Bei einer Unterbringung in einer stationären
Pflegeeinrichtung müssen die Senioren für die Hotel- und
Verpflegungskosten in jedem Fall selbst aufkommen.
Sollte dies nicht möglich sein, sind
die Angehörigen in der Pflicht, die Pflegekosten abzudecken.
Wenn auch die Angehörigen über zu wenig Einkommen verfügen, bzw.
keine Angehörigen vorhanden sind, kann der pflegebedürftige
Senior einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.