Im Alltag wird dann von
Pflegeleistungen gesprochen, wenn Pflegebedürftige
Geld oder personelle Mittel gestellt bekommen, damit ihre Pflege
gewährleistet werden kann. Hierbei gibt es allerdings spezifische
Unterschiede zwischen den Pflegeleistungen der Krankenkassen
und den Pflegeleistungen der Pflegeversicherung.
Pflegeleistungen der
Krankenkassen
Um einen Krankenhausaufenthalt zu
vermeiden oder abzukürzen kann die Pflege bis zu vier Wochen von der
Hauskrankenpflege übernommen werden. Dies ist auch möglich,
wenn ein Krankenhausaufenthalt nicht durchführbar ist. Die
Pflegeleistungen werden in der Regel vom Arzt beantragt und
von ambulanten Pflegediensten übernommen. Diese führen
sowohl Grundpflege und Basispflege als auch die hauswirtschaftliche
Versorgung durch, sofern dies nötig sein sollte. Um die
Pflegeleistungen der Krankenkasse zu erlangen, muss die
pflegebedürftige Person allein leben. Ist dies nicht der Fall,
werden die sie von der
Pflegeversicherung erbracht.
Pflegeleistungen der
Pflegeversicherung
Hiermit sind die Pflegeleistungen
gemeint, die mit dem Erhalt einer Pflegestufe einher gehen.
Für Senioren in stationären Pflegeeinrichtungen bedeutet es,
dass sie die Pflege bezahlt bekommen. Im Bereich der häuslichen
Pflege kann der Betroffene zwischen Geld- und Sachleistung
wählen. Entscheidet er sich für die Geldleistung, bekommt er
monatlich einen bestimmten Satz überwiesen und kann sich
eigenverantwortlich Pfleger suchen. Die Sachleistung wird
direkt an eine häusliche Altenpflege überstellt, welche die
Pflege übernimmt. Auch eine Kombination aus beiden ist möglich.