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Pflegesachleistung

 

Was bedeutet Pflegesachleistung?

 

Pflegesachleistung bezeichnet eine Leistung, die Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld erhalten können. Pflegeempfänger, die zu Hause betreut werden, haben also einen Anspruch auf Grundpflege und auf hauswirtschaftliche Hilfen durch entsprechend qualifizierte Pflegepersonen. Meistens übernehmen dies ambulante Pflegedienste, die einen Versorgungsvertrag mit einer Pflegekassen abgeschlossen haben. Die Pflegekassen finanzieren diese Dienstleistungen, die direkt mit dem Pflegeerbringer, abgerechnet werden. Die Höhe des jeweiligen Anspruchs ergibt sich aus der zugrundeliegenden Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Leistungen, die zu der Behandlungspflege zählen, werden nicht von der Pflegesachleistung erfasst, sondern durch die Krankenversicherung übernommen.

 

Pflegesachleistung - Pflegegeld

 

Der Pflegesachleistung entgegen steht das Pflegegeld, welches eine direkt an den Pflegeempfänger ausbezahlte Geldleistung der Pflegeversicherung darstellt. Mittels dieser Geldleistung kann der Leistungsempfänger eine selbst organisierte Pflege oder auch hauswirtschaftliche Hilfe bezahlen, bzw. pflegende Angehörige unterstützen. Falls der monatliche Maximalbetrag der Pflegesachleistung nicht komplett ausgeschöpft wird, wird das Pflegegeld anteilig ausbezahlt. Eine Beantragung kombinierter Leistungen ist in diesem Fall möglich. Die Kosten, die aus ärztlich verordneter medizinisch notwendiger Pflege entstehen, werden seit 2007 als Leistung der Krankenkassen einzeln abgerechnet.

 

Voraussetzungen für Pflegesachleistungen

Voraussetzung zur Gewährungen von häuslicher Hilfe, sowie der Pflegesachleistung, ist das Führen eines eigenen Haushalts. Pflegebedürftige, die z.B. in einem Altenwohnheim oder einem Wohnheim für Behinderte leben, haben aus diesem Grund Anspruch auf Pflegesachleistungen, während Bewohner von Pflegeheimen diese Grundvoraussetzung nicht erfüllen.

Die Erbringung der Sachleistung ist gesetzlich die Aufgabe der Pflegekassen des jeweiligen Bundeslandes. Sie können hierzu landesweit zusammen arbeiten. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Versicherten über die ihnen zustehenden Leistungen zu beraten. Es ist die Aufgabe der Pflegekasse darauf hinzuwirken, dass eine flächendeckende Versorgungsstruktur bzgl. der Pflege und der Hauswirtschaft erreicht bzw. erhalten wird.

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