Was bedeutet Pflegesachleistung?
Pflegesachleistung
bezeichnet eine Leistung, die Pflegebedürftige im häuslichen
Umfeld erhalten können. Pflegeempfänger, die zu Hause
betreut werden, haben also einen Anspruch auf Grundpflege
und auf hauswirtschaftliche Hilfen durch entsprechend qualifizierte
Pflegepersonen. Meistens übernehmen dies ambulante Pflegedienste,
die einen Versorgungsvertrag mit einer Pflegekassen
abgeschlossen haben. Die Pflegekassen finanzieren diese
Dienstleistungen, die direkt mit dem Pflegeerbringer, abgerechnet
werden. Die Höhe des jeweiligen Anspruchs ergibt sich aus der
zugrundeliegenden Pflegestufe des Pflegebedürftigen.
Leistungen, die zu der Behandlungspflege zählen, werden nicht von
der Pflegesachleistung erfasst, sondern durch die Krankenversicherung
übernommen.
Pflegesachleistung - Pflegegeld
Der
Pflegesachleistung entgegen steht das Pflegegeld,
welches eine direkt an den Pflegeempfänger ausbezahlte Geldleistung
der Pflegeversicherung darstellt. Mittels dieser Geldleistung kann
der Leistungsempfänger eine selbst organisierte Pflege oder
auch hauswirtschaftliche Hilfe bezahlen, bzw. pflegende Angehörige
unterstützen. Falls der monatliche Maximalbetrag der
Pflegesachleistung nicht komplett ausgeschöpft wird, wird das
Pflegegeld anteilig ausbezahlt. Eine Beantragung kombinierter
Leistungen ist in diesem Fall möglich. Die Kosten, die aus ärztlich
verordneter medizinisch notwendiger Pflege entstehen, werden seit
2007 als Leistung der Krankenkassen einzeln abgerechnet.
Voraussetzungen für
Pflegesachleistungen
Voraussetzung
zur Gewährungen von häuslicher Hilfe, sowie der Pflegesachleistung,
ist das Führen eines eigenen Haushalts. Pflegebedürftige, die z.B.
in einem Altenwohnheim oder einem Wohnheim für Behinderte
leben, haben aus diesem Grund Anspruch auf Pflegesachleistungen,
während Bewohner von Pflegeheimen diese Grundvoraussetzung
nicht erfüllen.
Die Erbringung der Sachleistung ist
gesetzlich die Aufgabe der Pflegekassen des jeweiligen Bundeslandes.
Sie können hierzu landesweit zusammen arbeiten. Sie sind dazu
verpflichtet, ihre Versicherten über die ihnen zustehenden
Leistungen zu beraten. Es ist die Aufgabe der Pflegekasse darauf
hinzuwirken, dass eine flächendeckende Versorgungsstruktur bzgl. der
Pflege und der Hauswirtschaft erreicht bzw. erhalten wird.