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Pflegesatz

Der Pflegesatz – offiziell tagesgleicher Pflegesatz und inoffiziell gern auch als Heimkosten oder Heimentgelt bezeichnet – stellt ein pauschalisiertes Tagesentgelt für Leistungen des Krankenhauses, Pflegeheims oder ähnlichem dar. Tagesglich bedeutet hier, dass die Höhe des Pflegesatzes von der Länge des Aufenthaltes während der Pflege und der Fallschwere komplett unabhängig ist. Je nach Bundesland ist der Pflegesatz unterschiedlich hoch. Wie hoch genau ist im jeweiligen Landes-Pflegegesetz nachzulesen.

 

Die Pflegestufe als Berechnungsgrundlage

 

Die genauen Entgelte richten sich nach der Pflegestufe. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass ein Heimbetreiber bzw. ein Krankenhausbetreiber von seinen pflegebedürftigen Patienten, die die gleiche Pflegestufe erhalten haben, nicht unterschiedlich hohe Pflegesätze einfordern darf. Fr. Müller mit Pflegestufe 2 zahlt (bzw. lässt den Kostenträger zahlen) genauso viel wie Herr Meier, der ebenfalls Pflegestufe 2 hat. Als Kostenträger springt hier meist die Pflegekasse ein, die dementsprechend die Pflegesätze an den Betreiber der Einrichtung zu überweisen hat.
Entstehen über die erwähnten Kosten hinaus weitere, so hat die der Pflegebedürftige selbst – beispielsweise von der Rente oder bei Sozialhilfeempfängern der zuständige Sozialhilfeträger – zu tragen. Dies ist im SGB XI festgehalten.
Der Pflegesatz setzt sich aus den Teilen Pflegekosten (PK), Hotelkosten (HK), Investitionskosten (IK), besondere Komfortleistungen für Unterkunft und Pflege und den zusätzlichen pflegerisch-betreuenden Leistungen zusammen.

 

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