Ein Pflegestützpunkt ist
zuständig für alte und pflegebedürftige Menschen und deren
Angehörige, die eine Beratung zum Thema Pflege wünschen. Seine Grundlage hat es im
SGB XI. Sie werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen
in den Bundesländern betrieben, die sich für die Pflegestützpunkte
entschieden haben. Somit können die Kranken- und Pflegekassen besser
zusammenarbeiten und auch Personal der Altenhilfe mit
einbeziehen. In Berlin gibt es seit Sommer 2009 26 Pflegestützpunkte.
Sie befinden sich in Wohnvierteln und sollen leicht für ihre
Klienten zu erreichen sein.
Pflegestützpunkt:
Aufgabenbereiche
Pflegestützpunkte sollen der
Vernetzung der Pflegelandschaft dienen. Angehörige von
Pflegebedürftigen sind oft mit der Pflege überfordert
und wissen nicht, wo sie sich Hilfe holen können. Andere kennen
vielleicht Hilfsangebote, wissen aber nicht, wie sie diese für sich
nutzbar machen können. In beiden Fällen können sie sich an die
Pflegestützpunkte wenden, die sie beraten oder an andere
Pflegeeinrichtungen weiter vermitteln.
Die Beratung erfolgt zu allen Themen
das Alter betreffend. Die Mitarbeiter des Pflegestützpunkts
helfen den Senioren und deren Angehörigen, Anträge
auszufüllen – zum Beispiel um eine Pflegestufe zu erhalten
oder um Sozialleistungen zu bekommen. Zum Angebot der
Pflegestützpunkte gehört weiterhin, die Senioren zu
unterstützen, ihre Wohnung altersgerecht zu planen und
umzubauen.