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Pflegestützpunkt

Ein Pflegestützpunkt ist zuständig für alte und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, die eine Beratung zum Thema Pflege wünschen. Seine Grundlage hat es im SGB XI. Sie werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen in den Bundesländern betrieben, die sich für die Pflegestützpunkte entschieden haben. Somit können die Kranken- und Pflegekassen besser zusammenarbeiten und auch Personal der Altenhilfe mit einbeziehen. In Berlin gibt es seit Sommer 2009 26 Pflegestützpunkte. Sie befinden sich in Wohnvierteln und sollen leicht für ihre Klienten zu erreichen sein.

 

Pflegestützpunkt: Aufgabenbereiche

 

Pflegestützpunkte sollen der Vernetzung der Pflegelandschaft dienen. Angehörige von Pflegebedürftigen sind oft mit der Pflege überfordert und wissen nicht, wo sie sich Hilfe holen können. Andere kennen vielleicht Hilfsangebote, wissen aber nicht, wie sie diese für sich nutzbar machen können. In beiden Fällen können sie sich an die Pflegestützpunkte wenden, die sie beraten oder an andere Pflegeeinrichtungen weiter vermitteln.

 

Die Beratung erfolgt zu allen Themen das Alter betreffend. Die Mitarbeiter des Pflegestützpunkts helfen den Senioren und deren Angehörigen, Anträge auszufüllen – zum Beispiel um eine Pflegestufe zu erhalten oder um Sozialleistungen zu bekommen. Zum Angebot der Pflegestützpunkte gehört weiterhin, die Senioren zu unterstützen, ihre Wohnung altersgerecht zu planen und umzubauen.

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