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Pflegestufe III

Pflegestufe III bedeutet „Schwerstpflegebedürftigkeit". Hier wird davon ausgegangen, dass Pflegebedürftige bei der Pflegestufe 3 mindestens 5 Stunden täglich Unterstützung und Hilfe benötigt. Hierbei müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege (Hygiene, Mobilität und Ernährung) entfallen.

 

Pflegeleistungen bei Pflegestufe III

 

Seit dem Inkrafttreten der Pflegereform am 1. Juli 2008 werden die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegestufe III wie folgt bestimmt: Für Sachleistungen der häuslichen Pflege, also für einen Pflegedienst, der den Pflegebedürftigen ambulant betreut zahlen die Pflegekassen monatlich 1.470 Euro. Wird der Pflegebedürftige durch Angehörige betreut erhalten diese 675 Euro Pflegegeld. Bei vollstationärer Pflegeder Patienten mit der Pflegestufe 3 werden bis zu 1470 € für Pflegeleistungen gezahlt. Des Weiteren hat jeder pflegende Angehörige Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für jeweils 28 Tage im Jahr.

 

Pflegehilfsmittel bei Pflegestufe 3

 

Um Leidensdruck zu verringern, Pflege zu erleichtern, und eine Erhöhung der Pflegestufe zu vermeiden stellen die Pflegekassen Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Hierzu zählen bspw. Verbrauchsmittel wie Desinfektionsmittel, Schutzhandschuh u.ä. gezählt. Bei der Pflegestufe 3 können diese monatlich mit bis zu 31 € unterstützt werden. Technische Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten oder Gehhilfen übernimmt die Pflegekasse bereits bei Pflegestufe III bis zu 90 Prozent der benötigten Kosten.

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