Die Pflegestufe 3+, häufig auch als Härtefall bezeichnet, erhält ein Pflegebedürftiger dann, wenn seine Pflegebedürftigkeit in Art, Dauer und Rhythmus über die, der Pflegestufe hinausgeht.
Pflegeaufwand bei Pflegestufe 3+
Der zeitliche Pflegeaufwand im Bereich der Grundpflege (Hygiene, Mobilität und Ernährung) bei den Pflegebedürftigen aus der Pflegestufe 3 + Pflegebedüberschreitet sieben Stunden täglich, ober es werden mehrere Pflegekräfte gleichzeitig benötigt, um die Pflege fachgerecht durchführen zu können.
Pflegestufe III+ im Gesetz
Die gesetzliche Grundlage für die Härtefallregelung, sogenennte Pflegestufe III+ ist § 36 SGB XI, demnach dürfen nur maximal 3% aller Pflegeleistungsbezieher als Härtefall eingestuft werden. Härtefallregelungen betreffen ferner nur den vollstationären Bereich, denn nur hier sieht die Pflegeversicherung extra Leistungen in Höhe von 1750 € pro Monat vor. Härtefälle, die zu Hause gepflegt werden, erhalten die selben Leistungen wie bei Pflegestufe II.
Pflegehilfsmittel bei Pflegestufe III+
Um Pflege zu erleichtern, Leidensdruck zu verringern und eine Erhöhung der Pflegestufe zu vermeiden stellen die Pflegekassen Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Hierzu zählen bspw. Verbrauchsmittel wie Desinfektionsmittel, Schutzhandschuh u.ä. Gezählt, diese können monatlich mit bis zu 31 € unterstützt werden. Technische Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten oder Gehhilfen übernimmt die Pflegekasse bereits bei Pflegestufe 3+ bis zu 90 Prozent der benötigten Kosten.