Wenn Sie einen ambulanten
Pflegedienst anfordern, der regelmäßig einem Pflegebedürftigen
zur Seite steht, dann wird zwischen diesen beiden Parteien ein
Pflegevertrag geschlossen. Dieser regelt dann den Umfang der
Pflegedienstleistungen, die Kostenübernahme, den zeitlichen Rahmen
etc.
Pflegevertrag – Was muss
drinstehen?
Alle Leistungen, die vom Pflegedienst
erbracht werden sollen müssen aufgeführt sein, sowie die dadurch
entstehenden Kosten. Bei letzteren ist wichtig, detailliert im
Pflegevertrag anzugeben, wer welchen Teil übernimmt. Mögliche
Kostenträger können beispielsweise die Pflegekasse, das
Sozialamt oder eben der Pflegebedürftige selbst
sein.
Einzuhaltende Kündigungsfristen sollten verhandelt und im
Pflegevertrag niedergeschrieben werden. Empfehlenswert ist
hier für den Pflegebedürftigen eine möglichst kurze
Kündigungsfrist, für den Pflegedienst hingegen sollte sie
bedeutend länger sein. Auch sollte eine sogenannte Pflege auf Probe
stattfinden und fest im Pflegevertrag verankert werden: Hier
kann der Pflegebedürftige innerhalb der ersten zwei Wochen
nach dem ersten Pflegeinsatz ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung
einer Frist den Pflegvertrag kündigen.
Der Pflegedienst
muss für Fehler seines Personals uneingeschränkt haftbar gemacht
werden können. Die laut Pflegevertrag durchzuführende Pflege
ist lückenlos zu dokumentieren, wobei – um nachträgliches
Fälschen zu erschweren – die entsprechenden Dokumente beim
Pflegebedürftigen zu Hause verbleiben sollten.
Beachten Sie, dass eine Preiserhöhung
des ambulanten Pflegedienstes frühestens vier Wochen nach
deren schriftlicher Ankündigung umgesetzt werden darf! Auch diese
Regelung sollte im Pflegevertrag aufgeführt sein.