Psychatrische Betreuung im Sinne des Patienten
Die psychiatrische Betreuung
eines Menschen kann auf vielfältige Art und Weise sichergestellt
werden. So kann das Ziel erreicht werden, dass der Mensch sich nicht
der psychiatrischen Betreuung anpassen muss, sondern dass die
psychiatrische Betreuung sich nach dem Leben des Patienten
richtet. So besteht beispielsweise die Möglichkeit einer ambulanten
psychiatrischen Betreuung. Diese kann man in Anspruch nehmen,
wenn der Mensch nach einer akuten Phase, auf die ein stationärer
Aufenthalt erfolgen musste, gern schnellstmöglich nach Hause möchte,
um hier sein gewohntes Leben zu führen. Um so auch die
selbstständige Lebensführung zu unterstützen kann dann mit einem
Dienst für ambulante psychiatrischen Betreuung ganz
individuell besprochen werden wo jeweils Hilfe benötigt wird.
Alternative psychiatrische
Betreuung
Eine
weitere Möglichkeit stellt die außerklinische psychiatrische
Betreuung in einem Wohnheim dar. Ist eine Person also aufgrund
eines psychischen Problems nicht mehr in der Lage sich selbstständig
zu versorgen so kann dies als eine Art der länger andauernden
stationären Betreuung in Betracht gezogen werden. Oftmals wird auch
hier in der psychiatrischen Betreuung noch eine
Wiedereingliederung in den sozialen und beruflichen Alltag
angestrebt.
Wenn diese Alternativen nicht mehr ausreichen, so kann
über den dauerhaften Aufenthalt und Verbleib in einer Klinik für
psychiatrische Betreuung nachgedacht werden.